Hallo zusammen,
ich habe Ende 2016 meine freiberufliche Tätigkeit beendet und mache gerade meine EÜR fertig.
Eine Rechnung, die im Dezember gestellt wurde, wurde leider erst am 19. Januar bezahlt. Mein Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte, dass ich diesen Gewinn in den EÜR-Bogen als "Übergangsgewinn" eintragen muss.
Kann mir jemand von euch sagen, ob ich den Rechnungsbetrag dort inklusive Mehrwertsteuer eintragen muss oder ohne Mehrwertsteuer? Und wenn er ohne Wehrwertsteuer eingetragen werden muss, wo wird diese dann aufgeführt?
Ich hoffe sehr, dass mir jemand von euch helfen kann.
Herzlichen Dank!
Gardrossel
ich habe Ende 2016 meine freiberufliche Tätigkeit beendet und mache gerade meine EÜR fertig.
Eine Rechnung, die im Dezember gestellt wurde, wurde leider erst am 19. Januar bezahlt. Mein Sachbearbeiter beim Finanzamt meinte, dass ich diesen Gewinn in den EÜR-Bogen als "Übergangsgewinn" eintragen muss.
Kann mir jemand von euch sagen, ob ich den Rechnungsbetrag dort inklusive Mehrwertsteuer eintragen muss oder ohne Mehrwertsteuer? Und wenn er ohne Wehrwertsteuer eingetragen werden muss, wo wird diese dann aufgeführt?
Ich hoffe sehr, dass mir jemand von euch helfen kann.
Herzlichen Dank!
Gardrossel
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