Hallo zusammen,
ich habe mich schon viel informiert zum Thema Studienkosten und der Möglichkeit, diese noch geltend zu machen. So ganz verstanden habe ich es aber nicht bzw. ist mir das praktische Vorgehen nicht so ganz klar.
Hier erst einmal die Situation:
Ich habe von 2007 bis 2014 studiert (Erststudium direkt nach dem Abi). In diesem Zeitraum habe ich insgesamt zweimal für ca. 6 Monate einen Minijob gehabt. Eine Steuererklärung habe ich in während meiner Studienjahre aber nie abgegeben. Meinen ersten "richtigen" Job habe ich 2015 angenommen, die entsprechende Steuererklärung für 2015 habe ich bereits abgegeben und meinen Steuerbescheid erhalten.
Jetzt habe ich erfahren, dass man auch seine Studienkosten im Nachhinein geltend machen kann. Dazu habe ich einige Fragen und es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet:
1. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur die Kosten der letzten 7 Jahre geltend machen, also 2010 bis 2014?
2. Will ich zum Beispiel die Kosten für 2010 geltend machen, muss ich dann im Nachhinein noch eine Steuererklärung für 2010 machen? Bzw. allgemein für jedes Jahr, von welchem ich die Kosten geltend machen möchte, nachträglich noch eine Steuererklärung einreichen? Oder gibt es eine Möglichkeit, die gesamten Kosten für diesen Zeitraum aufzulisten und mit einem Antrag geltend zu machen?
3. Wie genau mache ich die Kosten geltend? So ganz genau habe ich das mit Verlustfeststellung, Verlustvortrag/-nachtrag nicht verstanden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
ich habe mich schon viel informiert zum Thema Studienkosten und der Möglichkeit, diese noch geltend zu machen. So ganz verstanden habe ich es aber nicht bzw. ist mir das praktische Vorgehen nicht so ganz klar.
Hier erst einmal die Situation:
Ich habe von 2007 bis 2014 studiert (Erststudium direkt nach dem Abi). In diesem Zeitraum habe ich insgesamt zweimal für ca. 6 Monate einen Minijob gehabt. Eine Steuererklärung habe ich in während meiner Studienjahre aber nie abgegeben. Meinen ersten "richtigen" Job habe ich 2015 angenommen, die entsprechende Steuererklärung für 2015 habe ich bereits abgegeben und meinen Steuerbescheid erhalten.
Jetzt habe ich erfahren, dass man auch seine Studienkosten im Nachhinein geltend machen kann. Dazu habe ich einige Fragen und es wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet:
1. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich nur die Kosten der letzten 7 Jahre geltend machen, also 2010 bis 2014?
2. Will ich zum Beispiel die Kosten für 2010 geltend machen, muss ich dann im Nachhinein noch eine Steuererklärung für 2010 machen? Bzw. allgemein für jedes Jahr, von welchem ich die Kosten geltend machen möchte, nachträglich noch eine Steuererklärung einreichen? Oder gibt es eine Möglichkeit, die gesamten Kosten für diesen Zeitraum aufzulisten und mit einem Antrag geltend zu machen?
3. Wie genau mache ich die Kosten geltend? So ganz genau habe ich das mit Verlustfeststellung, Verlustvortrag/-nachtrag nicht verstanden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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