Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuerbescheinigung und zwar:
2016 hatte ich bis Ende März ein Kleingewerbe als Studentin und möchte das mit der Anlage G (das kenne ich schon aus dem Jahr 2015) deklarieren und ab April bin (nach dem ich mein Studium abgeschlossen habe) in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und möchte dafür die Anlage N einreichen. Kann ich bzw. muss ich es irgendwie in der Bescheinigung deutlich machen, dass diese Tätigkeiten, nicht zeitgleich stattgefunden haben?
Muss/kann ich zusätzlich vermerken, dass sich bei dem Kleingewerbe um eine studentische Nebentätigkeit handelte? Das weiß ich aus dem Steurjahr 2015 leider nicht mehr.
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
Nika
ich habe eine Frage zu meiner Lohnsteuerbescheinigung und zwar:
2016 hatte ich bis Ende März ein Kleingewerbe als Studentin und möchte das mit der Anlage G (das kenne ich schon aus dem Jahr 2015) deklarieren und ab April bin (nach dem ich mein Studium abgeschlossen habe) in ein Angestelltenverhältnis gewechselt und möchte dafür die Anlage N einreichen. Kann ich bzw. muss ich es irgendwie in der Bescheinigung deutlich machen, dass diese Tätigkeiten, nicht zeitgleich stattgefunden haben?
Muss/kann ich zusätzlich vermerken, dass sich bei dem Kleingewerbe um eine studentische Nebentätigkeit handelte? Das weiß ich aus dem Steurjahr 2015 leider nicht mehr.
Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Liebe Grüße
Nika
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