Thema: UST Konsolidierung aus Anlage V mit anderer selbstständiger Tätigkeit
In dem im folgenden verlinkten Beitrag wurde festgestellt, dass die Umsatzsteuer (bei nicht von der Umsatzsteuer befreiter Vermietung) mit der Umsatzsteuererklärung aus anderer Selbstständiger Tätigkeit konsolidiert (zusammengefasst) werden muss.
https://forum.elster.de/anwenderforu...n&goto=newpost
Die "Hilfe" des ElsterFormulars lässt dazu leider jeden Hinweis vermissen.
Zumal ich glaube, dass ich nicht der einzige ElsterFormularBenutzer bin, den dieses Problem betrifft, führe ich die Unterhaltung hier im "Allgemein-Unterforum" fort …
@Ronald_Fe
re: "konsolidierte Umsatzsteuererklärung"
Z.B. in diesem Beitrag steht jemand vor vergleichbarem Problem …
https://www.gruenderlexikon.de/ratge...euererklaerung
Seine Bedenken teile ich, und ich hätte nicht gedacht, dass das FA zu so einem Mischmach nötigt.
"im EOP die konsolidierten Werte selbst erfassen"
EOP ? Das würde wohl bedeuten noch ein drittes Programm für die Steuererklärung zu bemühen. Der Übersicht ist das sicherlich nicht dienlich, und mangels fehlender Inkompatibilität und fehlender Datenübernahme-Schnittstellen führt das den "Komfort" der digitalen Steuererklärung ad Absurdum. Wenn man bedenkt welche Synchronisierungsmöglichkeiten die digitale Technik bietet, dann ist das, was der Fiskus hier veranstaltet, ja bestenfalls als hinterweltlich zu bezeichnen. Tse tse tse … :-(
@Beamtenschweiss
re: "Hierbei wäre für jedes Gewerbe / Tätigkeit eine eigene EUR einzureichen. In deinem Fall haben also die Einkünfte aus der Vermietung (Anlage V) nichts mit deiner EUR zu tun."
Das FA hatte mir ja bereits schriftlich geantwortet, dass ich die Berechnung aus Vermietung nicht in meine EüR eintragen soll, sondern in die Anlage V.
Ich gehe daher davon aus, dass die Anlage-V die Vermietungs-EüR ersetzt … Bzw. die Einnahmen, AfA-Berechung, und andere Werbungskosten sind ja bereits im einfachen Exel-Format vorhanden, und bei Anfrage nachzureichen.
"Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen. Alle Umsätze und Vorsteuern egal aus welchem deiner Tätigkeitsbereiche gehören in eine Umsatzsteuererklärung."
Das habe ich nach vielen "am Thema vorbei Kommentaren" (wie @Ronald_Fe ganz richtig erkannt hat) nun letztendlich auch in Erfahrung bringen können.
Ursprünglich erwartet hatte ich allerdings, dass die Konsolidierung der UST, nach Datenversand aus dem ElsterFormular, beim FA stattfindet.
@Charlie24
Vielen Dank für deine Taxpool (Buchalterprogramm mit Elster UST Versand) Recherche.
Diese Konsolidierung der UST zweier Firmen (freiberuflich und Vermietung) wäre also eine Möglichkeit für einen zusammengefassten UST Erklärungsversand. Prima :-)
"Dass die Jahresergebnisse der Vermietungs-Firma händisch in die Anlage V übernommen werden müssen, damit wirst du leben können."
Ich denke, ich werde es andersrum machen (müssen). Also ich trage die zusammengefassten Werte aus der Anlage V in eine ganz einfache, neue Firmen-EüR ein, so dass die UST am Ende stimmt. Dann kann ich die UST Erklärung aus meiner freiberuflichen Tätigkeit konsolidiert versenden.
Andersrum gäbe es Probleme mit den Werten aus meiner freiberuflichen Tätigkeit, weil dort auch Gebäudewerte erfasst sind (mein betriebliches Tonstudio), die ja, wie du recherchiert hast, sonst nicht erfasst würden.
Ich warte aber vorerst noch auf die Antwort des Taxpool-Programm Supports. Vielleicht gibt es ja noch einen besseren Weg …
LG
In dem im folgenden verlinkten Beitrag wurde festgestellt, dass die Umsatzsteuer (bei nicht von der Umsatzsteuer befreiter Vermietung) mit der Umsatzsteuererklärung aus anderer Selbstständiger Tätigkeit konsolidiert (zusammengefasst) werden muss.
https://forum.elster.de/anwenderforu...n&goto=newpost
Die "Hilfe" des ElsterFormulars lässt dazu leider jeden Hinweis vermissen.
Zumal ich glaube, dass ich nicht der einzige ElsterFormularBenutzer bin, den dieses Problem betrifft, führe ich die Unterhaltung hier im "Allgemein-Unterforum" fort …
@Ronald_Fe
re: "konsolidierte Umsatzsteuererklärung"
Z.B. in diesem Beitrag steht jemand vor vergleichbarem Problem …
https://www.gruenderlexikon.de/ratge...euererklaerung
Seine Bedenken teile ich, und ich hätte nicht gedacht, dass das FA zu so einem Mischmach nötigt.
"im EOP die konsolidierten Werte selbst erfassen"
EOP ? Das würde wohl bedeuten noch ein drittes Programm für die Steuererklärung zu bemühen. Der Übersicht ist das sicherlich nicht dienlich, und mangels fehlender Inkompatibilität und fehlender Datenübernahme-Schnittstellen führt das den "Komfort" der digitalen Steuererklärung ad Absurdum. Wenn man bedenkt welche Synchronisierungsmöglichkeiten die digitale Technik bietet, dann ist das, was der Fiskus hier veranstaltet, ja bestenfalls als hinterweltlich zu bezeichnen. Tse tse tse … :-(
@Beamtenschweiss
re: "Hierbei wäre für jedes Gewerbe / Tätigkeit eine eigene EUR einzureichen. In deinem Fall haben also die Einkünfte aus der Vermietung (Anlage V) nichts mit deiner EUR zu tun."
Das FA hatte mir ja bereits schriftlich geantwortet, dass ich die Berechnung aus Vermietung nicht in meine EüR eintragen soll, sondern in die Anlage V.
Ich gehe daher davon aus, dass die Anlage-V die Vermietungs-EüR ersetzt … Bzw. die Einnahmen, AfA-Berechung, und andere Werbungskosten sind ja bereits im einfachen Exel-Format vorhanden, und bei Anfrage nachzureichen.
"Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen. Alle Umsätze und Vorsteuern egal aus welchem deiner Tätigkeitsbereiche gehören in eine Umsatzsteuererklärung."
Das habe ich nach vielen "am Thema vorbei Kommentaren" (wie @Ronald_Fe ganz richtig erkannt hat) nun letztendlich auch in Erfahrung bringen können.
Ursprünglich erwartet hatte ich allerdings, dass die Konsolidierung der UST, nach Datenversand aus dem ElsterFormular, beim FA stattfindet.
@Charlie24
Vielen Dank für deine Taxpool (Buchalterprogramm mit Elster UST Versand) Recherche.
Diese Konsolidierung der UST zweier Firmen (freiberuflich und Vermietung) wäre also eine Möglichkeit für einen zusammengefassten UST Erklärungsversand. Prima :-)
"Dass die Jahresergebnisse der Vermietungs-Firma händisch in die Anlage V übernommen werden müssen, damit wirst du leben können."
Ich denke, ich werde es andersrum machen (müssen). Also ich trage die zusammengefassten Werte aus der Anlage V in eine ganz einfache, neue Firmen-EüR ein, so dass die UST am Ende stimmt. Dann kann ich die UST Erklärung aus meiner freiberuflichen Tätigkeit konsolidiert versenden.
Andersrum gäbe es Probleme mit den Werten aus meiner freiberuflichen Tätigkeit, weil dort auch Gebäudewerte erfasst sind (mein betriebliches Tonstudio), die ja, wie du recherchiert hast, sonst nicht erfasst würden.
Ich warte aber vorerst noch auf die Antwort des Taxpool-Programm Supports. Vielleicht gibt es ja noch einen besseren Weg …
LG
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