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betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

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    betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

    Gültig ab Steuererklärung für 2009:
    Banken führen vom Kapital Abgeltungssteuer und Soli an ein FA ab. OK.

    M u ß man dann noch die Anlage KAP abgeben?

    Oder wenn man es nicht tut: welche Konsequenzen (juristisch und/oder finanziell) hätte das für den Betreffenden?

    Danke für Antworten :-)

    #2
    AW: betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

    1. nein

    2. gar keine

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      #3
      AW: betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

      Vielen Dank :-)
      Schnell, kurz und bündig und somit gut verständlich wie immer!!

      Dennoch eine kleine Nach-Frage:

      Ist in diesem Zusammenhang etwas zu der sog. "Günstigerprüfung" zu beachten?
      Zuletzt geändert von oldlady; 25.04.2010, 14:06. Grund: Nachtrag

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        #4
        AW: betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

        Zitat: Ist in diesem Zusammenhang etwas zu der sog. "Günstigerprüfung" zu beachten?

        Ja

        Kommentar


          #5
          AW: betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

          Also doch Anlage KAP.
          Danke sehr.

          Kommentar


            #6
            AW: betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

            Die Frage war, ob man Anlage KAP abegeben muss.

            Antwort: Nein, muss man nicht.

            Wenn nun "Elefant" meint, man könne eine abgeben, so ist dem natürlich nicht zu widersprechen. Natürlich kann man eine abgeben, warum auch nicht.
            Dafür ist sie schließlich da.

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              #7
              AW: betr. Anlage KAP: muß man oder muß man nicht?

              Also doch keine Anlage KAP :-(

              Oder nur vielleicht, falls man seinen Steuersatz kennt ...
              Nach dieser Diskussion werde ich mich entsprechend "Vielleicht" verhalten.

              Hätte das Thema heißen müssen: "Soll man ... ?"

              Danke für die Beratung.

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