Mann Rentner & Ehefrau beginnt Job: Steuerklassenwahl?

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  • pinguin11
    Neuer Benutzer
    • 25.04.2017
    • 1

    #1

    Mann Rentner & Ehefrau beginnt Job: Steuerklassenwahl?

    Hallo Forum,

    der Fall dürfte nicht schwierig sein, für mich aber undurchsichtig: wir sind bisher gemeinsam veranlagt, ich bin Erwerbsminderungsrentner und meine Ehefrau beginnt nun eine neuen Job, wird aber in diesem Jahr weniger verdienen wie ich Rente bekomme. Welche Steuerklassen sind angeraten und wie kann man erreichen, dass diese Steuerklasse bei der Einstellung dann auch übernommen wird?

    Danke für eine kleine Hilfestellung!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    AW: Mann Rentner & Ehefrau beginnt Job: Steuerklassenwahl?

    Es kommt darauf an, was euch lieber ist.

    Wenn die Ehefrau die Steuerklasse 3 wählt, wird wenig Lohnsteuer einbehalten, dementsprechend fällt die Abschlusszahlung bei der Einkommensteuer höher aus.
    Wenn die Abschlusszahlung über 400,00 € liegt, wird das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen, der Vorteil der Steuerklasse 3 entfällt dann bereits ab dem 2. Jahr.

    Wird eine andere Steuerklasse, also 4 (oder sogar 5) gewählt, wird bei der Ehefrau mehr Lohnsteuer einbehalten, der Nettolohn fällt dementsprechend geringer aus.
    Die Nachzahlung bei der Einkommensteuer wird deshalb niedriger.

    Ihr könnt die Unterschiede über einen Steuerklassenrechner in etwa simulieren, wenn du den steuerpflichtigen Anteil deiner Erwerbsminderungsrente kennst und diesen Betrag um 900 € erhöht als Bruttolohn dort eingibst.

    Auf die Höhe der Einkommensteuer selbst hat die Steuerklassenwahl keinen Einfluss!

    Den Antrag auf einen Steuerklassenwechsel findest du hier:

    Formulare für Arbeitnehmer für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und mehr
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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