Hallo,
ich habe während meines Zweitstudiums Praktika absolviert, diese möchte ich gerne in irgendeiner Form unter den Werbungskosten für das Steuerjahr 2015 bzw. 2016 aufführen.
Es handelte sich dabei um:
1. ein Pflichtpraktikum
2. ein freiwilliges Praktikum
Für mich stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen ich:
a) Reisekosten statt Fahrtkosten angeben kann
b) Verpflegungsmehraufwendungen (>8h täglich) geltend machen kann.
Ich hoffe das ist noch nicht zu individuell.
MfG
Student0815
ich habe während meines Zweitstudiums Praktika absolviert, diese möchte ich gerne in irgendeiner Form unter den Werbungskosten für das Steuerjahr 2015 bzw. 2016 aufführen.
Es handelte sich dabei um:
1. ein Pflichtpraktikum
2. ein freiwilliges Praktikum
Für mich stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen ich:
a) Reisekosten statt Fahrtkosten angeben kann
b) Verpflegungsmehraufwendungen (>8h täglich) geltend machen kann.
Ich hoffe das ist noch nicht zu individuell.
MfG
Student0815
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