Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

    Hallo,

    ich habe während meines Zweitstudiums Praktika absolviert, diese möchte ich gerne in irgendeiner Form unter den Werbungskosten für das Steuerjahr 2015 bzw. 2016 aufführen.
    Es handelte sich dabei um:
    1. ein Pflichtpraktikum
    2. ein freiwilliges Praktikum

    Für mich stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen ich:
    a) Reisekosten statt Fahrtkosten angeben kann
    b) Verpflegungsmehraufwendungen (>8h täglich) geltend machen kann.

    Ich hoffe das ist noch nicht zu individuell.


    MfG
    Student0815

    #2
    AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

    Voraussetzung für beides wäre, dass es sich bei den Arbeitsstellen jeweils nicht um eine erste Tätigkeitsstätte gehandelt hat.

    Die Antwort bleibt so allgemein, denn mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage nichts zu tun.

    http://www.bundesfinanzministerium.d...F6E4A42B0F5400
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

      Danke.
      Da jeder aber nur eine erste Arbeitsstätte haben kann, wären Fahrten zum jeweils anderen Ort mit Reisekosten/Verpflegungskosten zu beaufschlagen. Oder es bestehen zwei Dienstverhältnisse mit je einer ersten Tätigkeitsstätte.



      Mir war nicht bewusst, dass es nur um Fragen zur Software/zu Elsteronline geht in diesem Forum.
      In den Themen befinden sich viele Fragen zu ähnlichen Thematiken. Ich würde fast sagen, dass in "Allgemein und Projekt" die gezielten Fragen überwiegen.

      Wenn dieses Thema also gänzlich unangebracht ist bitte ich dies zu entschuldigen. Ich lese mir dann nochmal die Nutzungsbedingungen durch.


      MfG
      Student0815

      Kommentar


        #4
        AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

        Ich würde fast sagen, dass in "Allgemein und Projekt" die gezielten Fragen überwiegen.
        Da will ich dir nicht widersprechen!

        Das Thema dieses Unterforums wird von vielen, die hier Rat suchen, nicht wirklich verstanden.
        Das Unterforum Allgemein und Projekt ist eigentlich für allgemeine Fragen rund um die elektronische Steuererklärung gedacht, die nicht in die anderen Unterforen passen.

        Steuerberatung, wie sie hier oft erwartet wird, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das darf nicht jeder einfach so machen, auch nicht unentgeltlich.
        Deshalb werden steuerliche Fragen hier zumeist auch nur sehr allgemein beantwortet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

          Wenn Kosten anfallen, können diese angesetzt werden.
          Ich erkenne das Problem nicht.

          Kommentar


            #6
            AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

            Hallo Student0815,
            war doch etwas spät, daher die knappe Antwort.

            Zum ersten Block:
            "Es handelte sich dabei um:
            1. ein Pflichtpraktikum
            2. ein freiwilliges Praktikum"
            Warum sollte es da hinsichtlich der Absetzbarkeit einen Unterschied geben,
            auch vor dem Hintergrund, dass das Finanzamt ja nicht weiß, von welcher Art das Praktikum ist.

            Zum zweiten Block
            Für mich stellt sich die Frage unter welchen Voraussetzungen ich:
            a) Reisekosten statt Fahrtkosten angeben kann
            b) Verpflegungsmehraufwendungen (>8h täglich) geltend machen kann.
            Ich hoffe das ist noch nicht zu individuell.

            Das ist nicht zu individuell, Antworten auf diese Fragen finden sich mannigfach im Netz.
            zu a) wenn Du fährst, dann fallen Fahrtkosten an.
            Reisekosten ist der übergeordnete Begriff, darunter fallen dann Fahrtkosten, Übernachtungskosten, .... .

            Gruß Xaver

            Kommentar


              #7
              AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

              zu a) wenn Du fährst, dann fallen Fahrtkosten an.
              Reisekosten ist der übergeordnete Begriff, darunter fallen dann Fahrtkosten, Übernachtungskosten, .... .
              Mir scheint, du hast die Fragen des TE überhaupt nicht verstanden.

              Der TE wollte wissen, ob es sich bei den Praktikumsstellen um erste Tätigkeitsstätten oder um Auswärtstätigkeit handelt, ob er also für die Fahrten zu den Praktikumsstellen
              nur die Entfernungspauschale in Ansatz bringen kann oder ob er die tatsächlich gefahrenen Kilometer und Verpflegungsmehraufwand geltend machen darf.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Reisekosten und Verpflegung für ein Praktikum

                Diese Frage hat sich für mich nicht gestellt.
                Wohl deshalb die Fragestellung in der Art und Weise beantwortet.
                1.Tätigkeitstätte = Universität
                Kann auch im Internet recherchiert werden.
                Gibt es wohl auch ein Urteil vom BFH
                Ist wohl seit 1. Januar 2014 so.

                Kommentar

                Lädt...
                X