Ich habe eine Frage bzgl. der Aufführung der Haftpflichtversicherung (z.B. KFZ).
Oft ist es ja so, dass die jährliche Beitragsanpassung unterjährig erfolgt. Sind dann die monatsgenauen Beiträge aufzuführen?
Beispiel:
Januar - Juni -> monatlich 10 Euro (nur ein Beispiel)
Juli - Dezember -> monatlich 11 Euro
Die Beiträge werden hierbei einmal jährlich abgebucht, was im Beispiel bedeuten würde, dass ich im betreffenden Jahr eine Rechnung über 12x11Euro von der Versicherung erhalten würde. (Vorauszahlung für die nächsten 12 Monate ab Juli)
Frage: Wären nun die 12x11Euro (Rechnung im betreffenden Jahr) in der Steuererklärung anzusetzen ODER erfolgt die Zuordnung der Beiträge nach Monaten, d.h. 6x10€+6x11€ ?
Hintergrund der Frage: Mich hat eine Versicherung auf das Abflussprinzip hingewiesen, nachdem erstgenannte Aufstellung (12x11€) korrekt wäre. In meinen bisherigen Steuererklärungen habe ich mir demnach ggf. zu viel Mühe mit der monatsgenauen Zuordnung gemacht....?
Danke für eure Antworten.
Oft ist es ja so, dass die jährliche Beitragsanpassung unterjährig erfolgt. Sind dann die monatsgenauen Beiträge aufzuführen?
Beispiel:
Januar - Juni -> monatlich 10 Euro (nur ein Beispiel)
Juli - Dezember -> monatlich 11 Euro
Die Beiträge werden hierbei einmal jährlich abgebucht, was im Beispiel bedeuten würde, dass ich im betreffenden Jahr eine Rechnung über 12x11Euro von der Versicherung erhalten würde. (Vorauszahlung für die nächsten 12 Monate ab Juli)
Frage: Wären nun die 12x11Euro (Rechnung im betreffenden Jahr) in der Steuererklärung anzusetzen ODER erfolgt die Zuordnung der Beiträge nach Monaten, d.h. 6x10€+6x11€ ?
Hintergrund der Frage: Mich hat eine Versicherung auf das Abflussprinzip hingewiesen, nachdem erstgenannte Aufstellung (12x11€) korrekt wäre. In meinen bisherigen Steuererklärungen habe ich mir demnach ggf. zu viel Mühe mit der monatsgenauen Zuordnung gemacht....?
Danke für eure Antworten.
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