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Studentische Hilfskraft

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    Studentische Hilfskraft

    Guten Abend,
    Zu meiner Frage:
    Ich habe die ersten Monate des Jahres als Studentische Hilfskraft gearbeitet und anschließend eine volle sozialpflichtige Arbeit begonnen.
    Wie gebe ich Korrekt die ersten 4 Monate als Studentische Hilfskraft richtig in die Steuererklärung ein.
    Vielen Dank für eure Zeit

    #2
    AW: Studentische Hilfskraft

    Hier: https://forum.elster.de/anwenderforum/index.php kannst Du Dir die verschiedenen Unterforen angucken. Sag dann bitte Bescheid wo Deine Frage hin soll.

    Kommentar


      #3
      AW: Studentische Hilfskraft

      Wie gebe ich Korrekt die ersten 4 Monate als Studentische Hilfskraft richtig in die Steuererklärung ein.
      Wenn du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hast, gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zu deiner anschließenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
      außer vielleicht bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Falls du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hast, hast du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

      Arbeitslohn auf Steuerklasse ist als normaler Arbeitslohn zu versteuern, auf die Bezeichnung einer Beschäftigung kommt es steuerlich nicht an.

      Nur wenn deine Beschäftigung als Studentische Hilfskraft auf Grundlage eines pauschal versteuerten Minijobs erfolgt wäre, wäre es anders,
      dann würde das überhaupt nicht in die Steuererklärung gehören.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Studentische Hilfskraft

        Danke für die Antworten, Danke für eure Zeit.
        Ich habe ein monatliches Einkommen von 900€ bekommen sodass ich keine Lohnsteuer darauf zu verrichten hatte, lediglich RV von ca 85€.
        Bedeutet es im Klartext das die ersten 4 Monate nicht in die Steuererklärung reingehören, da ich ohnehin keine Steuern bezahlt habe?
        Theoretisch würde ich dann erst angeben das ich meine Arbeitsstelle zum 01.05 begonnen habe, und was vor dem 01.05 war wäre irrelevant. Habe ich das richtig verstanden?
        Viele liebe Grüße

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          #5
          AW: Studentische Hilfskraft

          Zitat von Therock1980 Beitrag anzeigen
          Danke für die Antworten, Danke für eure Zeit.
          Ich habe ein monatliches Einkommen von 900€ bekommen sodass ich keine Lohnsteuer darauf zu verrichten hatte, lediglich RV von ca 85€.
          Bedeutet es im Klartext das die ersten 4 Monate nicht in die Steuererklärung reingehören, da ich ohnehin keine Steuern bezahlt habe?
          Theoretisch würde ich dann erst angeben das ich meine Arbeitsstelle zum 01.05 begonnen habe, und was vor dem 01.05 war wäre irrelevant. Habe ich das richtig verstanden?
          Viele liebe Grüße
          Hallo,

          Klipp und klar: Das bedeutet es NICHT.
          Anscheinend hast du den Beitrag von Charlie24 nicht gelesen oder noch schlimmer überhaupt nicht verstanden.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Studentische Hilfskraft

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Klipp und klar: Das bedeutet es NICHT.
            Anscheinend hast du den Beitrag von Charlie24 nicht gelesen oder noch schlimmer überhaupt nicht verstanden.

            Gruß FIGUL
            Hallo und guten Morgen, das ich noch halb im Schlaf war als ich es gelesen habe ist unbestritten
            Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten von meiner Tätigkeit als Hilfskraft.

            Gruß

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              #7
              AW: Studentische Hilfskraft

              Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten von meiner Tätigkeit als Hilfskraft.
              Das kann bei einem monatlichen Einkommen von 900€ normalerweise nicht stimmen, es sei denn, es gäbe hier wieder mal eine Spezialregelung für Studenten!
              Das habe ich jetzt nicht nachgesehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Studentische Hilfskraft

                Zitat von Therock1980 Beitrag anzeigen
                .......
                Ich habe ein monatliches Einkommen von 900€ bekommen sodass ich keine Lohnsteuer darauf zu verrichten hatte, lediglich RV von ca 85€.
                ..........
                Viele liebe Grüße
                Hallo Therock,
                wie sieht diese Bescheinigung denn aus ? Was ist denn mit KV und PV Beiträgen ?
                Pauschsal besteuert kann es nicht mehr sein, wurde ja hier auch schon geschrieben.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Studentische Hilfskraft

                  Ich glaube, dass hat etwas mit dem Grundfreibetrag zu tun. Wenn du im Jahr über 8820€ kommst, wird der Überschuss nachversteuert. Die Tätigkeit als Student konnte ich z. B. bei WISO als rentenversicherungsfreie Tätigkeit angeben mit der zusätzlichen Angabe "Student". Ich hoffe, ich konnte damit dem Thread-Ersteller weiterhelfen.

                  Ich hoffe, diese weiterführende Frage wird nicht wieder gelöscht, weil doppelt oder hier nicht passend: Wird der Teil, den ich als Student gearbeitet habe, wirklich nachversteuert, weil ich damit über den Freibetrag komme?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Studentische Hilfskraft

                    Zitat von Therock1980 Beitrag anzeigen
                    Ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten von meiner Tätigkeit als Hilfskraft.
                    Zitat von krxl Beitrag anzeigen
                    Ich glaube, dass hat etwas mit dem Grundfreibetrag zu tun.
                    Die Lohnsteuerbescheinigung wäre trotzdem zu erstellen gewesen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Studentische Hilfskraft

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Die Lohnsteuerbescheinigung wäre trotzdem zu erstellen gewesen.
                      Bekommt man diese so oder so nicht immer? Entweder bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis oder am Ende des Jahres? Egal wie hoch der Bruttolohn auch war? Ich habe sowas immer bekommen.

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                        #12
                        AW: Studentische Hilfskraft

                        Was heißt schon immer? Therock sagt jedenfalls er hat keine bekommen.

                        Und Du hast ja auch schon gesagt warum nicht!

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                          #13
                          AW: Studentische Hilfskraft

                          Wird der Teil, den ich als Student gearbeitet habe, wirklich nachversteuert, weil ich damit über den Freibetrag komme?
                          Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, es zählen deshalb alle Einkünfte eines Kalenderjahres, gleich ob da nun Lohnsteuer einbehalten wurde oder nicht. Teile eines Jahres werden nicht betrachtet!

                          Der Begriff Nachversteuerung ist schon deshalb falsch, weil der Grundfreibetrag immer steuerfrei bleibt.

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Was heißt schon immer? Therock sagt jedenfalls er hat keine bekommen.
                          Auf solche Behauptungen würde ich nicht allzu viel geben.

                          Mir hat er eine PN geschickt, dass es ja eigentlich um die Einkünfte der Freundin geht. Da war dann keine Rede mehr von einer nicht vorhandenen Lohnsteuerbescheinigung.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Studentische Hilfskraft

                            Hallo,

                            @krxl

                            die Angabe -Student- ist für die Berechnung der Steuer völlig belanglos

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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