Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

steuerfreie Nebeneinkünfte durch Übungsleiterpauschale, Minijob, Honorarbasis?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    steuerfreie Nebeneinkünfte durch Übungsleiterpauschale, Minijob, Honorarbasis?

    Hallo zusammen,

    ich recherchiere gerade, wie viel Geld man neben der Haupttätigkeit steuerfrei verdienen kann. Da ich teilweise widersprüchliche Auskünfte in Foren gelesen habe, möchte ich hier nochmal nachfragen. Welche Nebentätigkeiten kann ich bis zu welchem Betrag steuerfrei dazuverdienen? Im Speziellen interessiert mich, wie viel Geld pro Monat/Jahr man durch Honorartätigkeiten neben einer Übungsleiterpauschale und einem 450€-Job dazu verdienen darf.
    -Übungsleiterpauschale: 200€/ Monat steuerfrei
    -450€-Job: 450€/ Monat steuerfrei
    -Honorarbasis: ?

    Das wären also 650€ pro Monat durch Übungsleiterpauschale und 450€-Job. Wie viel kann nun durch Honorar noch dazu verdienen?

    Danke für alle Antworten!

    #2
    AW: steuerfreie Nebeneinkünfte durch Übungsleiterpauschale, Minijob, Honorarbasis?

    Du kannst soviel zusätzlich verdienen, wie du willst! Deine Frage zielt aber darauf ab, wie viel du steuerfrei zusätzlich verdienen kannst?

    Da muss zunächst geklärt sein, dass der Minijob vom AG auch wirklich pauschal versteuert wird und nicht auf Steuerklasse abgerechnet wird. Letzteres ist nämlich ziemlich oft der Fall.
    Wenn der Minijob pauschal versteuert wird, kannst du ihn bei der Berechnung außen vor lassen, andernfalls würde gelten : 450 x 12 = 5.400 € anrechenbar und nicht steuerfrei!

    Nur wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag liegt, fallen keine Steuern an. Im Jahr 2017 liegt der Grundfreibetrag bei 8.820,00 €.

    Wenn du eine Haupttätigkeit als Arbeitnehmer ausübst, aus der du mehr verdienst, wovon ich jetzt mal ausgehe, und der Minijob pauschal versteuert wird, kannst du zusätzlich 410 € jährlich steuerfrei aus
    einer selbständigen Tätigkeit als Gewinn erzielen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben! Bis zu 820 € greift dann noch eine Härtefallregelung.

    Was deine Frage mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben soll, erschließt sich mir allerdings nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X