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Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

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    Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

    Hallo,

    eine Frage zum Thema der steuerlichen Absetzungen über mehrere Jahre.

    Für mein Kleingewerbe (Musiker) mache ich jedes Jahr eine Gewinn/Verlustrechnung. Aufgrund der geringen Ein- und Ausgaben formlos in Excel. Größere Anschaffungen teile ich auf 5 Jahre auf. Nun hatte ich in 2015 eine Anschaffung von 180€ und wollte diese über 5 Jahre absetzen. 2015 habe ich hiermit mit einen anteiligen Teilbetrag begonnen. Nun hatte ich in 2016 sehr geringe Ausgaben.

    Gibt es die Möglichkeit die 5 jährige Abschreibung zu unterbrechen und bereits für 2016 den gesamten Restbetrag der 180€ in der Gewinn/Verlust Betrachtung anzugeben?

    Danke und Gruß,
    Alex

    #2
    AW: Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

    Wenn du das Teil verschrottest, geht das vermutlich, sonst wohl eher nicht!

    Aber das ist Steuerrecht und Steuerberatung machen wir hier nicht. Dürfen wir auch nicht machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

      " Größere Anschaffungen ...... von 180€"

      Sofern hier kein Schreibfehler vorliegt, handelt es sich um ein GWG das in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als BA angesetzt wird.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

        Das hat er aber nicht so gemacht. Und da die Anschaffungskosten über 150 € lagen, hatte er wohl auch die Wahlfreiheit, es nicht als GWG zu behandeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

          Hallo,

          was ist eine GWG?

          Wie geschildert hatte ich bereits einen Teil des Betrages (18€ für das 2. Halbjahr 2015) in der Lohnsteuererklärung 2015 angegeben. Es blieben somit 162€. Könnte ich diese für 2016 in voller Höhe angeben?

          Danke und Gruß,
          Alexander

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            #6
            AW: Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

            Ein GWG ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das im Jahr der Anschaffung, also 2015 in voller Höhe hätte abgesetzt werden dürfen.

            Das hast du aber bei der Gewinnermittlung für 2015 nicht gemacht, sondern die AfA gewählt.

            Es heißt im Übrigen Einkommensteuererklärung und nicht Lohnsteuererklärung! Das nur am Rande.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abschreibung über 5 Jahre unterbrechen

              Zitat von apenn Beitrag anzeigen
              Hallo,

              was ist eine GWG?

              Wie geschildert hatte ich bereits einen Teil des Betrages (18€ für das 2. Halbjahr 2015) in der Lohnsteuererklärung 2015 angegeben. Es blieben somit 162€. Könnte ich diese für 2016 in voller Höhe angeben?

              Danke und Gruß,
              Alexander
              Hallo Alexander,
              ich glaube, wenn man sich ersteinmal festgelegt hat, muss man dabei bleiben (in Deinem Fall Abschreibung). Aber dieses Problem erlaeutert Dir ein steuerberatender Beruf.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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