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Steuerkorrektur 2015

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    Steuerkorrektur 2015

    Hallo,

    ich habe Ende 2016 eine Differenzabrechnung für Juni 2015 bekommen. In 2016 erhielt ich nur Krankengeld. Kann ich diese Abrechnung für Juni 2015 in Elster für 2016 mit eingeben oder muß ich die Steuererklärung für 2015 nochmal neu machen?

    #2
    AW: Steuerkorrektur 2015

    Zitat von ssh95 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe Ende 2016 eine Differenzabrechnung für Juni 2015 bekommen. In 2016 erhielt ich nur Krankengeld. Kann ich diese Abrechnung für Juni 2015 in Elster für 2016 mit eingeben oder muß ich die Steuererklärung für 2015 nochmal neu machen?
    Hallo,

    Zu-Abflussprinzip

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerkorrektur 2015

      Du musst das im Jahr 2016 erklären!

      Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn du das Geld Ende 2016 bekommen hast, ist es dir 2016 zugeflossen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuerkorrektur 2015

        Danke für die Antworten, aber wie soll das gehen? Ich habe eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für das Gesamtjahr 2015 und eine monatliche Korrekturabrechnung für Juni 2015 Ende 2016 von meinem AG per Post erhalten. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2016 steht 0 Euro Gehalt, da ich 2016 nur Krankengeld bezogen habe. Mir ist völlig unklar wo ich das für 2016 eintragen soll?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerkorrektur 2015

          Ich habe eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für das Gesamtjahr 2015 und ...
          Du könntest theoretisch die Differenz zwischen der ursprünglichen Lohnsteuerbescheinigung und der korrigierten Lohnsteuerbescheinigung ausrechnen und nur diese eintragen.

          Du kannst aber auch deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen und abklären, wie er es gerne hätte. Die Lohnsteuer wurde ja abgeführt und es kann durchaus sein,
          dass der sagt, du brauchst es überhaupt nicht in deine Erklärung für 2016 einzubeziehen, auch wenn dir der Lohn erst 2016 zugeflossen ist.

          Ich selbst würde in so einem Fall immer das Finanzamt anrufen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuerkorrektur 2015

            Wenn dein AG dir eine berichtige Lohnsteuerbescheinigung für 2015 ausgestellt hat, so muss er diese Daten auch an die Finanzverwaltung übermitteln.

            Dein zuständiges FA müsste in diesem Fall dann von sich aus eine Änderung wegen neuer Tatsache für 2015 vornehmen. Bis der neue Datensatz beim FA auffällt könnte es allerdings dauern, daher würde ich dort einfach mal anrufen und die Sachlage erörtern.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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