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Erfindervergütung

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    Erfindervergütung

    Liebe Forennutzer,

    wo muß ich als Altersrentner meine Erfindervergütung, die aus vormals dienstlichen Erfindungen herrührt und Brutto ausgezahlt wurde, angeben? Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

    mfg

    petro
    0
    Anlage N Z. 6
    0%
    0
    Anlage N Z. 27
    0%
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    Die Umfrage ist abgelaufen.


    #2
    AW: Erfindervergütung

    Und wofür die Mehrheit stimmt, das wird dann eingetragen? Ist das nicht ein bisschen dünn? Die zweite Alternative scheidet aus, ob die erste zutrifft, da reichen die Informationen bei weitem nicht aus. Einerseits bleibt offen, ob eine LStB vorliegt, anderseits ist fraglich, ob es sich um normal zu besteuernde nichtselbständige Einkünfte handelt oder um die Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wobei der BFH hier einige Kriterien aufgestellt hat, wann es das eine oder das andere ist.

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      #3
      AW: Erfindervergütung

      ich würde das nicht ohne Rücksprache mit einem steuerlichen Berater und oder dem FA einsetzen und erklären.

      Es käme unter Umständen § 34 in Verbindung mit § 24 EstG in Frage.

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        #4
        AW: Erfindervergütung

        recht vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich sehe daran, daß das Problem nicht simpel ist und werde mich bei Patentanmeldungen in Zukunft zurückhalten. Für das voreilige Anklicken des Umfragehäkchens bitte ich um Entschuldigung. Die angebotenen Alternativen sind umfangreich und ein Klick ist einfach.
        Ein Lohnsteuerbescheid liegt nicht vor, da ich nicht berufstätig bin. Letztendlich ist es für mich egal, ob diese Einkünfte auf eine mehrjährige Berufstätigkeit zurückgeführt werden können. Die Beträge sind nicht imens, aber ich bin als Altersrentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sobald Nebeneinkünfte vorhanden sind bzw. der Steuerfreibetrag überschritten werden könnte. Und wenn ich mir schon die Arbeit mache, sollte sie wenigstens sinnvoll und einigermaßen richtig sein.

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