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Ausländische Firma- Lieferschwellen

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    Ausländische Firma- Lieferschwellen

    Ich bin Polin und neu im Forum brauche aber eure Hilfe. Unsere polnische Firma verkauft online in Deutschland an private Personen. Lieferschwellen stellen die Grenzen dar, bis zu denen der Unternehmer die Umsatzsteuer seines Mitgliedstaates für eine Lieferung an Privatpersonen aus anderen Mitgliedstaaten in Rechnung stellen kann (§*3c*Abs.*3*UStG). Überschreitet der liefernde Unternehmer die Lieferschwelle eines Mitgliedstaates, muss er sich umsatzsteuerlich in diesem Staat registrieren lassen, die dortige Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese dort abführen.

    Da wir die Lieferschwelle überschritten haben muss ich mich dann in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen, und den Umsatz mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen und in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben- das ist mir klar. Die Frage ist wie und wo soll ich es richtig machen- geht es online via Elsterformulare oder muss ich doch zuerst mal zum Finanzamt nach Deutschland?

    #2
    AW: Ausländische Firma- Lieferschwellen

    Im Ausland ansässige Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht bei einem deutschen Finanzamt als Unternehmerin oder Unternehmer geführt sind,
    müssen sich zuerst an das für sie zuständige Finanzamt zum Zwecke der umsatzsteuerlichen Erfassung wenden.

    Für Unternehmer mit Sitz in der Republik Polen sind entweder das Finanzamt Oranienburg (Anfangsbuchstaben A - M) oder das Finanzamt Cottbus (Anfangsbuchstaben N - Z) zuständig.

    Weiterführende Informationen sind hier zu finden:

    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern....html#faq19378
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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