Ich bin Polin und neu im Forum brauche aber eure Hilfe. Unsere polnische Firma verkauft online in Deutschland an private Personen. Lieferschwellen stellen die Grenzen dar, bis zu denen der Unternehmer die Umsatzsteuer seines Mitgliedstaates für eine Lieferung an Privatpersonen aus anderen Mitgliedstaaten in Rechnung stellen kann (§*3c*Abs.*3*UStG). Überschreitet der liefernde Unternehmer die Lieferschwelle eines Mitgliedstaates, muss er sich umsatzsteuerlich in diesem Staat registrieren lassen, die dortige Umsatzsteuer in Rechnung stellen und diese dort abführen.
Da wir die Lieferschwelle überschritten haben muss ich mich dann in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen, und den Umsatz mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen und in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben- das ist mir klar. Die Frage ist wie und wo soll ich es richtig machen- geht es online via Elsterformulare oder muss ich doch zuerst mal zum Finanzamt nach Deutschland?
Da wir die Lieferschwelle überschritten haben muss ich mich dann in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen, und den Umsatz mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen und in Deutschland eine Umsatzsteuererklärung abgeben- das ist mir klar. Die Frage ist wie und wo soll ich es richtig machen- geht es online via Elsterformulare oder muss ich doch zuerst mal zum Finanzamt nach Deutschland?
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