Hallo,
ich war 2011 für ein Masterstudium ein halbes Jahr in London.
Ich hatte in meinem vor wenigen Tagen ans Finanzamt gesendeten Verlustvortag als Werbekosten u.a. meine dortige Miete im Studiwohnheim festgehalten (etwa 3500 EUR).
Nun habe ich gesehen, dass es neben der mir bekannten Verpflegungspauschale auch eine Unterkunftspauschale gibt, die in meinem Fall deutlich höhere Werbekosten darstellen würden.
Hierzu hätte ich einige Fragen:
1- Ist denn diese Unterkunftspauschale auch für Studenten ansetzbar?
2- Und wenn ja, ähnlich wie bei der Verpflegungspauschale max. 3 Monate oder uneingeschränkt?
3- Sollte ich das Finanzamt kontaktieren, dass sie meinen Antrag ignorieren sollen und ich einen neuen erstellen werde oder muss ich auf den Bescheid warten, den ich dann anfechte.
4- Wenn ich dann auf einen Verlustvortag mit Werbekosten von etwa 20.000 EUR komme, wird dieser nur mit dem Einkommen von 2012 verrechnet (Berufseinstieg) oder auch mit 2013, da das Einkommen in 2012 geringer war als ein möglicher Verlustvortrag mit 20.000 EUR.
5- Für 2012 habe ich bereits einen Bescheid über Einkommenssteuer erhalten, würde ich die dennoch die restliche festgesetzte Steuer erhalten?
Vielen Dank vorab.
ich war 2011 für ein Masterstudium ein halbes Jahr in London.
Ich hatte in meinem vor wenigen Tagen ans Finanzamt gesendeten Verlustvortag als Werbekosten u.a. meine dortige Miete im Studiwohnheim festgehalten (etwa 3500 EUR).
Nun habe ich gesehen, dass es neben der mir bekannten Verpflegungspauschale auch eine Unterkunftspauschale gibt, die in meinem Fall deutlich höhere Werbekosten darstellen würden.
Hierzu hätte ich einige Fragen:
1- Ist denn diese Unterkunftspauschale auch für Studenten ansetzbar?
2- Und wenn ja, ähnlich wie bei der Verpflegungspauschale max. 3 Monate oder uneingeschränkt?
3- Sollte ich das Finanzamt kontaktieren, dass sie meinen Antrag ignorieren sollen und ich einen neuen erstellen werde oder muss ich auf den Bescheid warten, den ich dann anfechte.
4- Wenn ich dann auf einen Verlustvortag mit Werbekosten von etwa 20.000 EUR komme, wird dieser nur mit dem Einkommen von 2012 verrechnet (Berufseinstieg) oder auch mit 2013, da das Einkommen in 2012 geringer war als ein möglicher Verlustvortrag mit 20.000 EUR.
5- Für 2012 habe ich bereits einen Bescheid über Einkommenssteuer erhalten, würde ich die dennoch die restliche festgesetzte Steuer erhalten?
Vielen Dank vorab.
Kommentar