Guten Tag,
ich habe ein steuerlich verzwicktes Thema.
Ich besitze einen Firmenwagen, da ich beruflich oft aufgrund Kundenbesuche hin und her reisen muss!
Nun habe ich im letzten Jahr (2016) ein Projekt angenommen, welches 490 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.
Dementsprechend fahre ich mit meinem Firmenwagen am Sonntag Abend ins Hotel/Mietwohnung, um am nächsten Tag meinen Kunden besuchen zu können. Da ein Kundenbesuch eine Dienstfahrt ist, muss hier kein geldwerter Vorteil berechnet werden (erste Tätigkeitsstätte ist mein Büro)!
Ich besteuere meinen Firmenwagen seit 3 Jahren mit der 1% Methode.
Nun bin ich aber gezwungen, hier am Projektort regelmäßig zu nächtigen und habe dafür Hotels und zuletzt sogar eine kleine Meitwohnung bezogen (dazu muss gesagt werden, dass meine Verträge alle 3 Monate verlängert werden, eine langfristige Sicherheit ist nicht gegeben).
Wie verhält es sich nun mit den Heimfahrten jeden Freitag? Aktuell fahre ich alle 2 Wochen zu meiner Familie, da 500 Kilometer sehr weit sind.
Ein normaler Ablauf sieht ungefähr so aus:
Montag früh -> 490 Kilometer direkt zum Kunden
Dienstag - Donnerstag -> Projekt beim Kunden vor Ort
Freitag direkt nach der Arbeit -> Heimreise 490 Kilometer nach Hause
Diese Fahrt mache ich aktuell 2 mal im Monat! Wie genau muss ich das besteuern?
Ich habe viel gelesen und kam auf kein eindeutiges Ergebnis. Zum einen sind Heimfahrten einmal wöchentlich mit der 1% Methode abgegolten, zum anderen lese ich , dass Freiberufler (Selbständige) für jede Heimfahrt zusätzlich 0,002% versteuern müssen. Das wäre für mich ein extrem große Belastung. Ich habe letztes Jahr 21 Heimfahrten gemacht!
Der Wagen kostet 36050€ Listenpreis und gekauft wurde er für 30050€.
Die Kfz Kosten liegen bei knapp 6000€ Brutto (Tanken, etc.).
Kann mir jemand genau erklären, wie ich was konkret besteuern muss und ob ein Fahrtenbuch sinnvoll wäre? Spricht man hier bereits von einer doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank
ich habe ein steuerlich verzwicktes Thema.
Ich besitze einen Firmenwagen, da ich beruflich oft aufgrund Kundenbesuche hin und her reisen muss!
Nun habe ich im letzten Jahr (2016) ein Projekt angenommen, welches 490 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.
Dementsprechend fahre ich mit meinem Firmenwagen am Sonntag Abend ins Hotel/Mietwohnung, um am nächsten Tag meinen Kunden besuchen zu können. Da ein Kundenbesuch eine Dienstfahrt ist, muss hier kein geldwerter Vorteil berechnet werden (erste Tätigkeitsstätte ist mein Büro)!
Ich besteuere meinen Firmenwagen seit 3 Jahren mit der 1% Methode.
Nun bin ich aber gezwungen, hier am Projektort regelmäßig zu nächtigen und habe dafür Hotels und zuletzt sogar eine kleine Meitwohnung bezogen (dazu muss gesagt werden, dass meine Verträge alle 3 Monate verlängert werden, eine langfristige Sicherheit ist nicht gegeben).
Wie verhält es sich nun mit den Heimfahrten jeden Freitag? Aktuell fahre ich alle 2 Wochen zu meiner Familie, da 500 Kilometer sehr weit sind.
Ein normaler Ablauf sieht ungefähr so aus:
Montag früh -> 490 Kilometer direkt zum Kunden
Dienstag - Donnerstag -> Projekt beim Kunden vor Ort
Freitag direkt nach der Arbeit -> Heimreise 490 Kilometer nach Hause
Diese Fahrt mache ich aktuell 2 mal im Monat! Wie genau muss ich das besteuern?
Ich habe viel gelesen und kam auf kein eindeutiges Ergebnis. Zum einen sind Heimfahrten einmal wöchentlich mit der 1% Methode abgegolten, zum anderen lese ich , dass Freiberufler (Selbständige) für jede Heimfahrt zusätzlich 0,002% versteuern müssen. Das wäre für mich ein extrem große Belastung. Ich habe letztes Jahr 21 Heimfahrten gemacht!
Der Wagen kostet 36050€ Listenpreis und gekauft wurde er für 30050€.
Die Kfz Kosten liegen bei knapp 6000€ Brutto (Tanken, etc.).
Kann mir jemand genau erklären, wie ich was konkret besteuern muss und ob ein Fahrtenbuch sinnvoll wäre? Spricht man hier bereits von einer doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank
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