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Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen

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    Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen

    Ich habe - schon länger - einen Vertrag über eine Riester-Rente abgeschlossen und gebe den Betrag nun im Formular "Anlage AV: Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen (sogenannte Riester-Verträge)" an.
    Unter 2. (Angaben zur Begünstigungsart) muss man angeben, ob man (un)mittelbar zulageberechtigt ist.
    Ich bin unmittelbar zulageberechtigt und wenn ich das ankreuze (Feld 9), dann werde ich aufgefordert, auch die zeilen 10-18 auszufüllen. Nun habe ich aber gar keine Einkünfte, sondern ich zahle ja ein für die Riester-Rente. ich bin aber auch kein Berufsanfänger.
    Daher weiß ich gerade nicht, was ich da tun kann/eintragen soll.

    Kann mir jemand dazu helfen?

    Danke + Grüße

    Christoph

    #2
    AW: Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen

    Nun habe ich aber gar keine Einkünfte ...
    Wenn du keine Einkünfte hast und auch keine Lohnersatzleistungen beziehst, warum machst du dann überhaupt eine Einkommensteuererklärung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen

      danke für die schnelle Antwort!
      meine Einkünfte aus selbständiger Arbeit - und Entgeltersatzleistungen - habe ich woanders schon angegeben

      soll ich diese dann nochmal unter "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung" angeben?

      Kommentar


        #4
        AW: Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen

        ... meine Einkünfte aus selbständiger Arbeit - und Entgeltersatzleistungen - habe ich woanders schon angegeben
        Bist du denn überhaupt rentenversicherungspflichtig, was man als Selbständiger ja nur unter bestimmten Umständen sein kann?

        Du hast aber schon gelesen, dass da das Vorjahr abgefragt (2015) abgefragt wird und dass es für Entgeltersatzleistungen eine eigene Zeile 12 gibt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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