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Anlage KAP Günstigerprüfung

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    #16
    AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

    Ok., vielen Dank.

    Wie kann ich denn meinen persönlichen Grenzsteuersatz berechnen oder wo kann ich ihn ablesen? Der müsste dann ja bei 25% oder mehr liegen, so dass es bei den bereits abgeführten 25% bleibt, richtig?

    Angezeigt wird mir nur ganz unten in der Berechnung die prozentuale Einkommensteuerbelastung in %, das sind 19% bei mir.

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      #17
      AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

      Du kannst den Grenzsteuersatz z. B. selber berechnen, so wie ich das in meinem Beitrag oben gemacht habe.

      Einige oder vielleicht sogar alle käuflich zu erwerbenden Elster-Programme geben den Grenzsteuersatz an.

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        #18
        AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

        Du kannst dir deinen Grenzsteuersatz auch auf dem BMF-Steuerrechner ausgeben lassen. Gib dein in der Steuervorausberechnung abgelesenes zu versteuerndes Einkommen ein und wähle das Jahr 2018 aus,

        dann wird dir neben der Durchschnittsbelastung auch die Grenzbelastung angezeigt.

        https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

          Hab gerade gegoogelt: Die Berechnung des Grenzsteuersatzes ist eines der schwierigsten mathematischen Operationen im dt. Steuerrecht ….. Ich hab aber soweit verstanden, dass dieser Steuersatz für die Besteuerung von Hinzuverdiensten (ich glaube so stand das da) maßgebend ist.

          Mein (kostenloses) Elsterprogramm gibt ihn natürlich nicht an.


          Kann ich den nun die Steuererklärung trotzdem so wegschicken mit der Günstigerprüfung?

          Gruß Steffen

          P.S. Danke für den Berechnungslink, Grenzsteuersatz liegt über 30%, alles klar.
          Zuletzt geändert von Steffen59; 05.03.2019, 20:50.

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            #20
            AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

            Mein (kostenloses) Elsterprogramm gibt ihn natürlich nicht an.
            Aber der Steuerrechner des BMF gibt dir die Grenzbelastung an, so schwierig ist das ja nun wirklich nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

              ja, hab ich ja gerade berechnet, siehe Beitrag über deinem Beitrag.

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                #22
                AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                Zitat von Steffen59 Beitrag anzeigen
                ja, hab ich ja gerade berechnet, siehe Beitrag über deinem Beitrag.
                Eure Posts hatten sich zeitlich überschnitten, Charlie24 konnte Dein nachträglich angefügtes P.S. noch nicht sehen. Aber jetzt ist ja alles gut.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #23
                  AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                  Ich habe noch mal gegoogelt für alle Interessierten:

                  https://www.lohnsteuerhilfe.net/guen...rtragssteuern/

                  U.a. steht hier:

                  "...Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht darauf aufmerksam, dass bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.720,00 € bzw. 31.442,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten ein (Grenz-) Steuersatz von 25 % erreicht wird. …"

                  Somit weiß man sofort, ob es sich lohnt oder nicht, eine Günstigerprüfung aus steuerlichen Gründen zu beantragen. Auf dieser Website ist alles exakt und mit dem richtigen Begriff (Grenzsteuersatz) erklärt.

                  Leider wecken viele Websites, die "Werbung" dafür machen, dass man die KAP ausfüllen soll, falsche Hoffnungen. Denn dort werden irreführende Begriffe (wie z.B. 'persönlicher Steuersatz', oder nur 'Steuersatz') verwendet. Bin halt auch drauf reingefallen …. zum Glück gibt es das Forum. Noch mal danke für eure Geduld bei den Erklärungen.

                  LG Steffen

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                    #24
                    AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                    Wobei diese Aussage auch nur den Normalfall zutreffend wiedergibt, denn wenn z.B. Lohnersatzleistungen bezogen wurden etc., stimmen die Zahlen schon nicht mehr. Außerdem hat es in den letzten Jahren jeweils Änderungen des Grundfreibetrags und des Steuertarifs gegeben, d.h. auch dadurch verschieben sich diese Zahlen immer ein wenig.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #25
                      AW: Anlage KAP Günstigerprüfung

                      Wobei diese Informationen, die nach meiner Kenntnis allerdings dem Stand des Jahres 2015 entsprechen, in Bayern auch auf den Seiten jedes Finanzamts bei den Formularen für die Einkommensteuer zu finden sind.

                      Wer Elster nutzt, wird diese Seiten in der Regel nicht besuchen, man braucht die FFW-Formulare schließlich nicht.

                      Für das Jahr 2018 müsste im Grundtarif der zvE-Wert 16.351 € stimmen, dementsprechend 32.702 € im Splittingtarif.

                      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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