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Einfach die Ausfüllanleitung zur Anlage Kind lesen:
Kinderbetreuungskosten für zu Ihrem Haushalt gehörende Kinder, für die Ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht, können ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr abziehbar.
Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für (Nachhilfe-) Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sowie für die Verpflegung des Kindes.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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