Hallo,
wollte fragen, ob ich das Gesetz richtig lese...
Bin auf der Suche, wann man zur Abgabe einer EST-Erklärung verpflichtet ist.
Konnte noch nicht zweifelsfrei herauslesen, ob man zur Abgabe verpflichtet ist, wenn Kinderfreibträge eingetragen sind. Lese ich hier §46 Abs 2 Nr.4 richtig?
Ich verstehe nur §39 Abs 1 Nr. 6 nicht ganz: "...für jedes Kind..., für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht".
Für welche Kinder besteht kein Anspruch auf Kindergeld?
Danke!
wollte fragen, ob ich das Gesetz richtig lese...
Bin auf der Suche, wann man zur Abgabe einer EST-Erklärung verpflichtet ist.
Konnte noch nicht zweifelsfrei herauslesen, ob man zur Abgabe verpflichtet ist, wenn Kinderfreibträge eingetragen sind. Lese ich hier §46 Abs 2 Nr.4 richtig?
Ich verstehe nur §39 Abs 1 Nr. 6 nicht ganz: "...für jedes Kind..., für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht".
Für welche Kinder besteht kein Anspruch auf Kindergeld?
Danke!
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