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Verpflichtung zur Abgabe wegen Kinderfreibetrag

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    Verpflichtung zur Abgabe wegen Kinderfreibetrag

    Hallo,

    wollte fragen, ob ich das Gesetz richtig lese...

    Bin auf der Suche, wann man zur Abgabe einer EST-Erklärung verpflichtet ist.
    Konnte noch nicht zweifelsfrei herauslesen, ob man zur Abgabe verpflichtet ist, wenn Kinderfreibträge eingetragen sind. Lese ich hier §46 Abs 2 Nr.4 richtig?

    Ich verstehe nur §39 Abs 1 Nr. 6 nicht ganz: "...für jedes Kind..., für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht".
    Für welche Kinder besteht kein Anspruch auf Kindergeld?

    Danke!

    #2
    AW: Verpflichtung zur Abgabe wegen Kinderfreibetrag

    Für welche Kinder besteht kein Anspruch auf Kindergeld?
    Du weißt doch selbst, ob du Kinder hast und ob ein Elternteil dafür Kindergeld bekommt und ob ein Freibetrag im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 eingetragen wurde.

    Es besteht Erklärungspflicht
    wenn für einen Steuerpflichtigen ein Freibetrag im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 oder Nummer 6 ermittelt worden ist und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11 200 Euro übersteigt
    oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 21 250 Euro übersteigt;
    dasselbe gilt für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des § 1 Absatz 2 gehört oder für einen beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer,
    wenn diese Eintragungen auf einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 Satz 1) erfolgt sind;
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflichtung zur Abgabe wegen Kinderfreibetrag

      Danke!

      Ich verstehe nur §39 Abs 1 Nr. 6 leider immer noch nicht ganz: dort heißt es " die Freibeträge... für jedes Kind..., für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht"
      Sicher weiß ich, ob ich Kinder habe...
      wir bekommen Kindergeld, also besteht Anspruch auf Kindergeld. Und oben steht: " für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht"
      Ich will ja nur wissen, ob man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn ein Kinderfreibetrag eingetragen ist.

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflichtung zur Abgabe wegen Kinderfreibetrag

        Es besteht eine Steuererklärungsabgabepflicht bei eingetragenen Kinderfreibeträgen, WENN KEIN Anspruch auf Kindergeld besteht. Da Du Kindergeld bekommst, hast Du vermutlich auch Anspruch darauf. Also für Dich zumindest aufgrund DIESER Vorschrift KEINE Steuererklärungsabgabepflicht.

        Die Konstellation, die gemeint ist, kann bei Auslandskindern eintreten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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