Hallo,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2016 und weiss nun nicht, ob eine in 2016 erhaltene 1. Erlebensfall-Teilleistung von insgesamt 6 Stück angeben muss oder nicht, und wenn ja, dann wo?
Meine Lebensversicherung ist eine kapitalbindende Lebensversicherung mit Abschluß vor dem 01.01.2005, d.h. eine alte...
Ich bekomme ab 2016 laut Vertrag alle 3 Jahre die besagten 6 Stück "Erlebensfall-Teilleistungen" zurück. Jedoch muss ich jährlich (von 2004 bis 2039) Beiträge zahlen. So geschehen auch 2016.
Bitte kann mir jemand helfen?
Muss ich die erhaltene Teilauszahlung in 2016 im Rahmen meiner Steuererklärung 2016 angeben und somit versteuern?
Falls ja, eine Sonderausgabe kann es ja nicht sein, weil da ist ja nur anzugeben zurückerstattete Beiträge... und ich habe ja eine Versicherungsleistung erhalten!?
Vielen Dank im voraus! :-)
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2016 und weiss nun nicht, ob eine in 2016 erhaltene 1. Erlebensfall-Teilleistung von insgesamt 6 Stück angeben muss oder nicht, und wenn ja, dann wo?
Meine Lebensversicherung ist eine kapitalbindende Lebensversicherung mit Abschluß vor dem 01.01.2005, d.h. eine alte...
Ich bekomme ab 2016 laut Vertrag alle 3 Jahre die besagten 6 Stück "Erlebensfall-Teilleistungen" zurück. Jedoch muss ich jährlich (von 2004 bis 2039) Beiträge zahlen. So geschehen auch 2016.
Bitte kann mir jemand helfen?
Muss ich die erhaltene Teilauszahlung in 2016 im Rahmen meiner Steuererklärung 2016 angeben und somit versteuern?
Falls ja, eine Sonderausgabe kann es ja nicht sein, weil da ist ja nur anzugeben zurückerstattete Beiträge... und ich habe ja eine Versicherungsleistung erhalten!?
Vielen Dank im voraus! :-)
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