Hallo, muss ich die Feststellungserklärung einmalig abgeben wenn sich nichts geändert hat oder Jährlich?
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Keine Ankündigung bisher.
Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?
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AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?
Doch, das Jahr hat sich geändert. Abgesehen davon, woher soll denn das Finanzamt wissen, dass Du die Erklärung -aus deiner Sicht- nicht abgibst, weil sich nichts geändert hat, und nicht, weil Du ein renitenter Staatsbürger bist ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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