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Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

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    Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

    Hallo, muss ich die Feststellungserklärung einmalig abgeben wenn sich nichts geändert hat oder Jährlich?

    #2
    AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

    Natürlich jährlich.

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      #3
      AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

      Danke, bin davon ausgegangen das einmalig reicht da ja keine Änderung gemacht worden ist

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        #4
        AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

        Doch, das Jahr hat sich geändert. Abgesehen davon, woher soll denn das Finanzamt wissen, dass Du die Erklärung -aus deiner Sicht- nicht abgibst, weil sich nichts geändert hat, und nicht, weil Du ein renitenter Staatsbürger bist ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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