Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • JimmyJoe
    Neuer Benutzer
    • 21.05.2017
    • 22

    #1

    Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

    Hallo, muss ich die Feststellungserklärung einmalig abgeben wenn sich nichts geändert hat oder Jährlich?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

    Natürlich jährlich.

    Kommentar

    • JimmyJoe
      Neuer Benutzer
      • 21.05.2017
      • 22

      #3
      AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

      Danke, bin davon ausgegangen das einmalig reicht da ja keine Änderung gemacht worden ist

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: Feststellungserklärung bei GbR Einmalig?

        Doch, das Jahr hat sich geändert. Abgesehen davon, woher soll denn das Finanzamt wissen, dass Du die Erklärung -aus deiner Sicht- nicht abgibst, weil sich nichts geändert hat, und nicht, weil Du ein renitenter Staatsbürger bist ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...