Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

    Hallo,

    ich bin darauf gestoßen, dass man eine Steuererklärung nicht nur 4, sondern sogar 7 Jahre rückwirkend abgeben kann, wenn es um den Verlustvortrag geht.

    Muss ich wie sonst auch den Mantelbogen und Anlage N ausfüllen oder nur Teile beider Bögen? Und muss ich es irgendwo kenntlich machen, dass es keine "normale" Steuererklärung ist?

    Leider wird man nachdem das Jahr 2011 ausgewählt ist, auf die bekannte Maske weitergeleitet. Mach ich also alles wie immer?


    Mit freundlichen Grüßen
    Student0815
    Zuletzt geändert von Student0815; 23.05.2017, 18:38.

    #2
    AW: Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

    Welche Software verwendest Du denn?

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

      Ich nutze ElsterOnline.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

        Hallo,

        versteh ich jetzt nicht.
        Was meinst du mit Mantelbogen in Anlage N.
        Ausfüllen musst du nur, was für dich relevant ist.
        Das kannst nur du wissen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

          Du startest eine Einkommensteuererklärung für 2011.
          In der Startseite des Formulars wählst du dann aus: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"

          Danach füllst du ganz normal die Erklärung aus.

          Aber bevor du dir überhaupt die Arbeit machst:
          Liegen denn überhaupt die Vorrausetzungen für einen Verlustvortrag vor (negativer Gesamtbetrag der Einkünfte)?
          Aufwendungen für ein Erststudium sind nach der geltenden Rechtslage nur als Sonderausgaben abzugsfähig und führen nicht zu einem Verlustvortrag.
          Wann und wie das hierzu anhängige Verfahren beim BVerfG -AZ: 2 BvL 22-27/14) entschieden wird ist aktuell nicht abzuschätzen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

            Wann und wie das hierzu anhängige Verfahren beim BVerfG -AZ: 2 BvL 22-27/14) entschieden wird ist aktuell nicht abzuschätzen.
            Genau deswegen versuchen viele Studierende doch derzeit, nachträglich auch noch für das Erststudium Anträge zu stellen.
            Immerhin ist der BFH der Auffassung, dass die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist, völlig aussichtslos ist das also nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Genau deswegen versuchen viele Studierende doch derzeit, nachträglich auch noch für das Erststudium Anträge zu stellen.
              Immerhin ist der BFH der Auffassung, dass die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig ist, völlig aussichtslos ist das also nicht.
              Genau darauf hoffe ich.

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Du startest eine Einkommensteuererklärung für 2011.
              In der Startseite des Formulars wählst du dann aus: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags"

              Danach füllst du ganz normal die Erklärung aus.
              Vielen Dank für die Infos. Also alles ganz normal Ausfüllen und Häkchen setzen.

              Kommentar

              Lädt...
              X