Hallo Community,
ich habe heute damit verbracht mich mit meiner ersten Steuererklärung auseinanderzusetzen. Ich komme nicht weiter:
1.) Ich habe 2016 einen konsekutiven Master besucht und mir dafür einen Laptop gekauft. Diesen möchte ich gerne steuerlich geltend machen. Gilt ein konsekutiver Master nun noch als Erstausbildung (wie bei Kindergeld und Bafög) oder eben doch als Weiterbildung? Denn für mich ist nicht klar, wohin ich nun den Laptop schreibe - aktuell steht er bei mir unter den Werbungskosten in Anlage N als Aufwendung für Arbeitsmittel.
2.) Am 8.3.2016 habe ich neben meinem Master eine Tätigkeit als Werkstudent aufgenommen, welche jedoch zum 19.10.2016 in eine Festanstellung umgewandelt wurde. Immatrikuliert war ich bis 31.3.2017. Ich habe in 2016 seit März jeden Tag 4 Stunden in der Firma gearbeitet (20h/Woche) und musste mit einer Bahn dahin pendeln. Einfache Strecke zur Arbeit sind ca. 20km, da ich die Öffis genutzt habe und dafür mein Semesterticket einsetzen konnte, waren meine Ausgaben recht niedrig. Das Semesterticket für die beiden betreffenden Semester hat mich insgesamt 320€ gekostet.
Darf ich die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Und wenn ja - für die Strecke zur Uni UND zur Arbeit (sind das in dem Fall beides meine ersten Tätigkeitsstätten?)? Oder doch nur zur Uni - entsprechen ca. 5km an je 2 Tagen in der Woche. Oder ist gar die Strecke zur Arbeit als Reisekosten anrechenbar?
Ich habe das Semesterticket bis jetzt nicht als Werbungskosten angegeben - ich wüsste auch gar icht wo.
Für jede Hilfe bin ich dankbar, die Antworten, welche durch Google gefunden wurden, verwirren mich einfach nur noch. Bitte keine Antworten á la: benutz doch mal die Suchfunktion... Ja, habe ich, aber ich blicke nicht durch.
Danke schon mal für konstruktive Antworten und beste Grüße,
Whiplin
ich habe heute damit verbracht mich mit meiner ersten Steuererklärung auseinanderzusetzen. Ich komme nicht weiter:
1.) Ich habe 2016 einen konsekutiven Master besucht und mir dafür einen Laptop gekauft. Diesen möchte ich gerne steuerlich geltend machen. Gilt ein konsekutiver Master nun noch als Erstausbildung (wie bei Kindergeld und Bafög) oder eben doch als Weiterbildung? Denn für mich ist nicht klar, wohin ich nun den Laptop schreibe - aktuell steht er bei mir unter den Werbungskosten in Anlage N als Aufwendung für Arbeitsmittel.
2.) Am 8.3.2016 habe ich neben meinem Master eine Tätigkeit als Werkstudent aufgenommen, welche jedoch zum 19.10.2016 in eine Festanstellung umgewandelt wurde. Immatrikuliert war ich bis 31.3.2017. Ich habe in 2016 seit März jeden Tag 4 Stunden in der Firma gearbeitet (20h/Woche) und musste mit einer Bahn dahin pendeln. Einfache Strecke zur Arbeit sind ca. 20km, da ich die Öffis genutzt habe und dafür mein Semesterticket einsetzen konnte, waren meine Ausgaben recht niedrig. Das Semesterticket für die beiden betreffenden Semester hat mich insgesamt 320€ gekostet.
Darf ich die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen? Und wenn ja - für die Strecke zur Uni UND zur Arbeit (sind das in dem Fall beides meine ersten Tätigkeitsstätten?)? Oder doch nur zur Uni - entsprechen ca. 5km an je 2 Tagen in der Woche. Oder ist gar die Strecke zur Arbeit als Reisekosten anrechenbar?
Ich habe das Semesterticket bis jetzt nicht als Werbungskosten angegeben - ich wüsste auch gar icht wo.
Für jede Hilfe bin ich dankbar, die Antworten, welche durch Google gefunden wurden, verwirren mich einfach nur noch. Bitte keine Antworten á la: benutz doch mal die Suchfunktion... Ja, habe ich, aber ich blicke nicht durch.
Danke schon mal für konstruktive Antworten und beste Grüße,
Whiplin
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