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Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

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    Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

    Hallo Zusammen,

    ich hatte gerade eine sehr interessante Diskusion mit einem Arbeitskollegen, der gerade eine Wohung gekauft hat. Er ist der Meinung, dass man die Zinsen für einen Wohnungskredit absetzen kann. Hierzu muss man die Kreditkosten lediglich in der Steuererklärung angeben. Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, ist das wirklich so?

    #2
    AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

    Nein, ist es nicht, wenn es eine selbstgenutzte Wohnung ist. Bei einer vermieteten Wohnung würde es stimmen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

      Danke Dir, so etwas habe ich mir schon gedacht, also grundsätzlich, wenn Einnahmen generiert werden.

      Wie sieht es aus, wenn man ein Gebäude kauft, in dem sich im Erdgeschoss bspw. eine Geschäft, Friseursalonn oder ähnliches befindet und darüber eine selbstgenutzte Wochnung? Ich vermute mal, dass es dann anteilig absetzbar ist, aber einfach auf Quadratmeter oder wird ein unterschiedlicher Mietzins bei Gebwerbe und Privatvermietungen angesetzt?

      Habe dann selbst noch recherchiert. Grundsätzlich lassen sich laut https://www.wohnungskreditvergleich....ich-absetzbar/ nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung absetzen. Bei ausschliesslich privater Nutzung ist nichts steuerlich geltend zu machen. Ausnahme ist ein Zweitwohnsitz, der in der Nähe der Arbeitsstelle liegt, hier gäbe es dann die Möglichkeit ebenso wie bei Vermietung der Wohnung.
      Zuletzt geändert von FrauMeier; 26.06.2017, 15:06.

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        #4
        AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

        Ich habe Dir Deine Frage beantwortet, OBWOHL sie mit Elster nicht wirklich nichts zu tun hat und sie in den Bereich der Steuerberatung geht, weil das hier fix zu machen war und hier nicht das erste Mal gefragt wurde. Aber überreize es nicht ! Es erfolgt eine Aufteilung nach Fläche. Damit sollte das Thema hier beendet sein ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

          FrauMeier möchte die sehr interessante Diskussion mit einem Arbeitskollegen morgen sicher fortführen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

            Zitat von FrauMeier Beitrag anzeigen
            Danke Dir, so etwas habe ich mir schon gedacht, also grundsätzlich, wenn Einnahmen generiert werden.

            Wie sieht es aus, wenn man ein Gebäude kauft, in dem sich im Erdgeschoss bspw. eine Geschäft, Friseursalonn oder ähnliches befindet und darüber eine selbstgenutzte Wochnung? Ich vermute mal, dass es dann anteilig absetzbar ist, aber einfach auf Quadratmeter oder wird ein unterschiedlicher Mietzins bei Gebwerbe und Privatvermietungen angesetzt?
            Diese Fragen beantwortet ein Steuerberater Deines Vertrauens oder Dein Arbeitskollege...
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

              Zitat von FrauMeier Beitrag anzeigen
              Hallo Zusammen,

              ich hatte gerade eine sehr interessante Diskusion mit einem Arbeitskollegen, der gerade eine Wohung gekauft hat. Er ist der Meinung, dass man die Zinsen für einen Wohnungskredit absetzen kann. Hierzu muss man die Kreditkosten lediglich in der Steuererklärung angeben. Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, ist das wirklich so?
              Hallo Frau Meier,

              ich habe mich neulich mit der gleichen Fragen beschäftigt und bin dabei auf den folgenden Artikel gestoßen: http://www.wohnungskredit.net/ratgeber/steuer/

              Daraus wird deutlich, dass die Kreditzinsen für eine selbstgenutzte Wohnung nicht in der Steuererklärung angegeben werden können.

              Mfg

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                #8
                AW: Wohnungskredit von der Steuer absetzen - Möglich?

                Hallo M.Billa,

                bitte keine Werbung -> ist hier nicht erlaubt , genauso wie auch Steuerberatung nicht erlaubt ist, wie du in diesem Thread schon gelesen hast.

                Tschüß

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