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Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

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    Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

    Hallo,

    ich habe in der Elster Hilfe gelesen, dass man die Fahrten zum Ausbildungsplatz absetzen lassen kann. (paar Cent pro Kilometer). Wo schreibe ich jedoch die Angaben in die Steuererklärung rein? Ist es das selbe wie "Fahrt zum Arbeitsplatz"?

    Danke für die Hilfe!

    Viele Grüße,

    I-Spy!

    #2
    AW: Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

    Sehr schön ausführlich zuletzt unter
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=24573&highlight=Berufsschule
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

      Hi,

      es handelt sich bei mir um eine "private Ergänzungsschule". Ausbildung erfolg ohne Vergütung und ist eine reine Schulung, kein Arbeitsverhältnis. Soll ich das als "Berufsschule" ansehen?

      Danke!

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        #4
        AW: Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

        Hallo

        Kosten der Ausbildung, siehe nachstehend:

        Eigene Ausbildung
        Die eigene Ausbilung kann nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn man selbst in einem Ausbildungsdienstverhältnis (z. B. betriebliche Ausbildung oder BA-Studium) steht.
        Die Kosten für die Ausbildung werden als Werbungskosten abgesetzt.
        Höchstgrenze: unbegrenzt
        In der Steuererklärung angeben als Werbungskosten in Anlage N.

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          #5
          AW: Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

          Hallo Sophie,

          danke für die Antwort.
          Da es meine erst Ausbildung ist, liegt die Höchstgrenze der Werbungskosten bei 4000 € für mich laut Finanzamt (Steuererklärung 2008), obwohl die Ausbildung über 70000€ kostet.
          Dieses Jahr habe ich auch 4000 € eingetragen. Sprich da es eh die Höchstgrenze ist, brauche ich mir über das Absetzen der Fahrten zum Ausbildungsort keine Gedanken zu machen, da es auch Werbekosten sind, und bereits in den 4000 € "enthalten" sind? Kann ja eh nicht mehr eintragen.

          Danke im Voraus!

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            #6
            AW: Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

            Hallo

            Kosten für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind nur bis zu 4000 Euro als Sonderausgaben zu berücksichtigen.
            Kosten für Maßnahmen zur Weiterbildung nach diesem Abschluss sind in voller Höhe als Werbungskosten (Kosten der Fortbildung) absetzbar.

            Also, wenn es die erste Ausbildung ist, sind die Kosten als Sonderausgaben mit 4000 € gedeckelt.
            Zuletzt geändert von sophie m.; 02.05.2010, 15:44.

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              #7
              AW: Fahrt zum Ausbildungsstandort absetzen

              Danke sehr!

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