AW: Ehemann
Hallo Mana,
das geht so, dass sogenannte Gnadensplitting findet Anwendung.
Tschüß
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Keine Ankündigung bisher.
Ehemann verstorben
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Ehemann verstorben
Hallo liebe Forengemeinde,
mein Ehemann ist verstorben. Bisher wurden wir immer gemeinsam veranlagt. Er als Rentner und ich als Arbeitnehmer. Jetzt habe ich gehört dass für
das Sterbejahr eine Einkommensteuererklärung für meinen verstorbenen Mann abgegeben werden muss. Kann ich die Einkommensteuererklärung wie bisher machen, mit
der Angabe der beiden Steuerpflichtigen obwohl mein Mann verstorben ist? In dem Fall würde die Steuererklärung nur um ein weiteres Formular R (meine Witwenrente) ergänzt werden müssen. Wenn es so nicht richtig ist, wie dann?
LG ManaStichworte: -
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