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Ehemann verstorben

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  • stiller
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
    So wie der muffige Beamtenschweiß schreibt, kann er nur ein Beamter sein.
    Ignoriermodus on, @hudgd!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Hallo hudgd,

    ich halte es für gefährlich aus einem Nickname auf die Person abzustellen.

    Tschüß

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  • hudgd
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    So wie der muffige Beamtenschweiß schreibt, kann er nur ein Beamter sein.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Rufes Beitrag anzeigen
    Glaub mir, ich würd auch lieber mit ihm ein Bier trinken gehn.
    Ich geh mit

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  • Rufes
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
    Da ist ein Mensch verstorben und ihr habt nix besseres zu tun, als über Steuern zu reden. Typisch Beamte.

    Tut mir leid das es dich stört das der Ehemann der TE und mein Vater verstorben sind und wir uns nunmal mit der jeweiligen Steuererklärung beschäftigen müssen. Glaub mir, ich würd auch lieber mit ihm ein Bier trinken gehn. Ich bin kein Beamter. Für mich ist deine Meinung verstörend -.-

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Kann man diesen Troll hudgd nicht mal sperren?
    52 Beiträge und nix als heiße Luft.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Hallo hudgd,

    wie kommst du drauf, dass hier nur Beamte oder überhaupt Beamte unterwegs sind ?

    Hier sind Anwender unterwegs, die anderen Anwendern freiwillig helfen.
    Und der TE hat das Problem angesprochen -> wie muss die Steuererklärung erstellt werden usw.....

    Tschüß

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  • hudgd
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Da ist ein Mensch verstorben und ihr habt nix besseres zu tun, als über Steuern zu reden. Typisch Beamte.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von hudgd Beitrag anzeigen
    Ich finde den Titel von dem Thema verstörend.
    Ich finde den Titel durchaus aussagekräftig, außerdem wurde der Titel von der TE so vorgegeben.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Hallo hudgd,

    wie sollte man es denn dann bezeichnen ?

    Tschüß

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  • hudgd
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Ich finde den Titel von dem Thema verstörend.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Von dem Steuerberater meines Arbeitgebers habe ich die Info dass ich eine 2. Anlage N für die Betriebsrente abgeben muss.
    Das habe ich doch schon erklärt: Es ist eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzuzufügen, nicht jedoch eine 2. Anlage N!

    Bei ElsterFormular z. B. können der Anlage N bis zu 99 Lohnsteuerbescheinigungen hinzugefügt werden, eine 2. Anlage N für den gleichen Arbeitnehmer lässt sich jedoch nicht hinzufügen.

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  • Mana
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bevor hier gänzlich Verwirrung entsteht:

    1. Das Sterbevierteljahr gehört natürlich zur Hinterbliebenenrente!
    Der Antrag auf Ausstellung der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt muss nur einmal gestellt werden, da muss man auch nicht bis 2018 warten.

    2. Wer eine Betriebsrente direkt von einem ehemaligen Arbeitgeber bezieht, fügt ggf. eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu, nicht jedoch eine 2. Anlage N!

    3. Renten einer ZVK sind in der Anlage R zu erklären. Der Eintrag wird durch die auf der Leistungsbescheinigung angegebene Nummer bestimmt!
    Eine Leibrente laut Nr. 4 der Leistungsmitteilung z. B ist in Zeile 40 einzutragen.

    Vielen Dank für die Info, wo das Sterbevierteljahr zugehört.

    Von dem Steuerberater meines Arbeitgebers habe ich die Info dass ich eine 2. Anlage N für die Betriebsrente abgeben muss. Die Betriebsrente wird wie ein zweites Arbeitsverhältnis gewertet und die Betriebsrente wird nach Steuerklasse 6 versteuert.

    Das scheint mir auch nachvollziehbar. Ohne Anlage N bliebe ja die gezahlte Steuer unberücksichtigt.

    Schöne Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Bevor hier gänzlich Verwirrung entsteht:

    1. Das Sterbevierteljahr gehört natürlich zur Hinterbliebenenrente!
    Der Antrag auf Ausstellung der Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt muss nur einmal gestellt werden, da muss man auch nicht bis 2018 warten.

    2. Wer eine Betriebsrente direkt von einem ehemaligen Arbeitgeber bezieht, fügt ggf. eine 2. Lohnsteuerbescheinigung hinzu, nicht jedoch eine 2. Anlage N!

    3. Renten einer ZVK sind in der Anlage R zu erklären. Der Eintrag wird durch die auf der Leistungsbescheinigung angegebene Nummer bestimmt!
    Eine Leibrente laut Nr. 4 der Leistungsmitteilung z. B ist in Zeile 40 einzutragen.

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  • Mana
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Rufes Beitrag anzeigen
    Guten Abend zusammen,

    ich greife den Thread auf um nicht noch mehr zu eröffnen.
    Ich brauche Hilfe.
    Ich mache für meine Mutter und meinen Vater die Steuererklärung von 2016.
    Meine Mutter arbeitet noch als Krankenschwester. Mein Vater ist anfang Februar 2016 verstorben hat aber für 2 Monate demnach ncoh rente im Jahr 2016 bekommen. Also hat meine Mutter damals das Sterbevierteljahr Geld bekommen, ab Juni dann die Witwenrente und einen Witwenanteil von der Zentralenversorgungskasse (ZVK) da mein Vater auch im Krankenhaus gearbeitet hat.
    Die Frage:

    - Die 2 Monate Rente ansich welche mein Vater bekommen hat weiß ich ja einzutragen aber wie ist es mit der Witwenrente?
    - Und wie is das mit dem Witwenanteil der ZVK? Ja ich weiß ich muss für meine Mutter auch den Bogen R anlegen aber wie dann weiter??? Zähl ich das einfach alles zusammen mit der Witwenrente?
    - Wie trage ich das Sterbevierteljahr ein?
    - Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.

    Bitte um Hilfe. Bin grad am WE dran das zu machen
    Danke für die Hilfe vorab.

    Gruß Rufes

    Hallo Rufes,

    als ehemalige Threaderstellerin schiebe ich mich mal dazwischen.

    Ich werde es so machen:

    Von der Deutschen Rentenversicherung werde ich Anfang 2018 Bescheigungen, sowohl für meinen verstorbenen Mann als auch für mich (wegen der Witwenrente)anfordern, was an Renteleistungen erbracht wurde. Für jede der beiden Nachweise werde ich eine Anlage R erstellen, in die ich die angegebenen Beträge eintrage. Anhand dieser Belege sieht man dann, ob das Sterbevierteljahr der Rente des Verstorbenen oder der Witwenrente zugeschlagen wird.

    Eine Zusatzrente (Betriebsrente) beziehe ich auch. Für diese Betriebsrente gibt es üblicherweise eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Ich denke ich muss dann für meinen verstorbenen Mann die Anlage N ausfüllen und für mich 2x die Anlage N - einmal für Arbeitseinkommen und einmal für die Betriebsrente.

    Schöne Grüße

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