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Ehemann verstorben

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  • Rufes
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Welches? ElsterFormular?

    Hast Du den Button Hinzufügen schon mal entdeckt? Damit kann man auch mehrere gleichartige Renten eintragen.

    Was ist ein Sterbevierteljahr?
    Ahm naja das Elster Programm halt zum runterladen :-P Gibts da mehrere?? Oo
    Ja hab ich, das würde auch gehn aber die KV und PV Anteile davon müssen ja alles in ein Feld. Oder denk ich geradr ganz falsch?

    Sterbevierteljahr nennt sich wenn der Partner gestorben ist und der Hinterbliebene bekommt dann für die folgenden 3 Monate noch die Rente des Verstorbenen aber auf einmal in Vorrauszahlung überwiesen. Das ist dafür halt auch das der Hinterbliebene Beerdigung usw. zahlen kann. Die Witwenrente hatbdann erst nach dem 3 Monaten begonnen.

    Gruß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Rufes Beitrag anzeigen
    das Elster Programm
    Welches? ElsterFormular?

    Hast Du den Button Hinzufügen schon mal entdeckt? Damit kann man auch mehrere gleichartige Renten eintragen.

    Was ist ein Sterbevierteljahr?

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  • Rufes
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Es ist einzutragen was im Formular abgefragt wird. Was steht denn auf den Bescheinigungen der Versicherungen?

    Welche Software verwendest Du?
    Sorry, das Elster Programm also nicht die Online Version.

    Ja also eine Bescheinigung über die Rente von meinem Dad habe ich und eingetragen habe ich das auch erstmal so. Heißt wie ich die Rente von meinem Dad reinklopf weiß ich in etwa, das mit dem Freibetrag krieg ich evtl. auch noch hin.
    Das mit der Witwenrente und den Witwenanteil der ZVK is das größere Übel.
    Ich habe auch Belege für die Höhe der Witwenrente und wo ich das eintragen muss und für die ZVK (hier aber nicht wo man das eintragen muss). Aber wenn ich die Witwenrente eintrage, kann ich in das gleiche Feld ja nicht den Witwenanteil der ZVK eintragen also MUSS das logischerweise ja woanders reinkommen...aber wo ?:-I

    Und das mit dem Sterbevierteljahr ? kp *Landunter*

    Sorry wenn ich doofe Fragen stelle aber checks langsam garnicht mehr
    Danke für die HIlfe !

    Gruß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.
    Ohne die Bescheinigung über die übermittelten Daten ist das gar nicht so einfach, da auch der Rentenbeginn zu berücksichtigen ist!

    Entweder du richtest dir für deine Mutter den Belegabruf in Mein ELSTER ein oder du forderst die an die Finanzverwaltung übermittelten Daten beim Rentenversicherungsträger unter Hinterbliebenenrenten an

    Das musst du nur einmal machen. Den Link habe ich dir hier hinterlegt:



    Die ZVK-Rente musst du getrennt eintragen. Darüber müsste deine Mutter aber eine Bescheinigung erhalten haben. Auch hier hilft dir aber notfalls der Belegabruf!

    Um den Belegabruf nutzen zu können, musst du dich in Mein ELSTER registrieren und den Belegabruf dort beantragen: https://www.elster.de/eportal/start

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    [QUOTE=Rufes;234216]

    .......Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.
    .........
    /QUOTE]

    Hallo Rufes,
    nimm am besten die Bescheinigungen der RV und trage es in die Anlage R entsprechend ein.

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Rufes Beitrag anzeigen
    Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.
    Es ist einzutragen was im Formular abgefragt wird. Was steht denn auf den Bescheinigungen der Versicherungen?

    Welche Software verwendest Du?

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  • Rufes
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Guten Abend zusammen,

    ich greife den Thread auf um nicht noch mehr zu eröffnen.
    Ich brauche Hilfe.
    Ich mache für meine Mutter und meinen Vater die Steuererklärung von 2016.
    Meine Mutter arbeitet noch als Krankenschwester. Mein Vater ist anfang Februar 2016 verstorben hat aber für 2 Monate demnach ncoh rente im Jahr 2016 bekommen. Also hat meine Mutter damals das Sterbevierteljahr Geld bekommen, ab Juni dann die Witwenrente und einen Witwenanteil von der Zentralenversorgungskasse (ZVK) da mein Vater auch im Krankenhaus gearbeitet hat.
    Die Frage:

    - Die 2 Monate Rente ansich welche mein Vater bekommen hat weiß ich ja einzutragen aber wie ist es mit der Witwenrente?
    - Und wie is das mit dem Witwenanteil der ZVK? Ja ich weiß ich muss für meine Mutter auch den Bogen R anlegen aber wie dann weiter??? Zähl ich das einfach alles zusammen mit der Witwenrente?
    - Wie trage ich das Sterbevierteljahr ein?
    - Trage ich nur die Rente abzüglich des Freibetrages ein oder voll? Ich mein das Amt hat die Daten ja eh und wirds dann rausstreichen.

    Bitte um Hilfe. Bin grad am WE dran das zu machen
    Danke für die Hilfe vorab.

    Gruß Rufes

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Ich würde aber trotzdem dann beim Bescheid einen genauen Blick darauf werfen, ob da tatsächlich der Splittingtarif angewandt wurde. Da es für die Einzelveranlagung eine neue Steuernummer geben wird und das Sterbedatum eher manuell berücksichtigt wird, gerät das ggf. versehentlich mal beim Bearbeiter aus dem Blick. Also wenn da plötzlich eine größere Nachzahlung vermeintlich rauskommt, tief durchatmen, prüfen, schnell anrufen.

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  • Mana
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Vielen Dank für die Antwort! Man mag es kaum glauben, dass hier in Deutschland eine so einfache Lösung möglich ist.

    LG Mana

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Du musst nur in Zeile 15 des Hauptvordrucks bei Familienstand das Sterbedatum unter verwitwet seit dem angeben, mehr ist nicht zu tun.

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  • Mana
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Ja, danke für den Hinweis mit den Vollmachten. Da hätte ich nicht dran gedacht.

    Da hier bereits darauf hingewiesen wurde möchte ich noch eine Frage zum Folgejahr stellen, in dem das sogenannte Gnadensplitting gilt.

    Wie muss ich die Einkommensteuererklärung dann erstellen, damit das "Gnadensplitting" nicht vergessen wird.

    Danke schon mal für weitere Antworten!

    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Und auf Seite 1 des Mantelbogens werden wir beide als Steuerpflichtige eingetragen?
    Ja, wie bisher! Du kannst hinter den Vornamen deines verstorbenen Ehemanns noch das Sterbedatum angeben, wenn der Platz dafür reicht, also: Vorname, verst. TT.MM.16
    So mache ich das immer.

    Wenn du nicht Alleinerbin bist, sondern noch weitere Erben vorhanden sind, solltest du dir von diesen vorsorglich eine Vollmacht erteilen lassen.

    Da war ich jetzt wieder viel zu langsam!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Mana Beitrag anzeigen
    Und auf Seite 1 des Mantelbogens werden wir beide als Steuerpflichtige eingetragen?
    Ja. Am Besten mit dem Zusatz verst. am tt.mm.jjjj

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  • Mana
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Hallo Holzgoe,

    vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Gnadensplitting ist mir bekannt. Ich kann hiervon leider nicht ableiten, wie ich mit der Einkommensteuerklärung zu verfahren habe.

    LG Mana

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ihr wart ja da noch verheiratet. Also ist auch eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

    Auch für das darauf folgende Jahr gibt es noch die Splittingtabelle für Dich.
    Ok, danke für die Antwort. Und auf Seite 1 des Mantelbogens werden wir beide als Steuerpflichtige eingetragen?

    LG Mana

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Ehemann verstorben

    Zitat von Mana Beitrag anzeigen
    für das Sterbejahr
    Ihr wart ja da noch verheiratet. Also ist auch eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

    Auch für das darauf folgende Jahr gibt es noch die Splittingtabelle für Dich.

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