Hallo,
wir sind in 2016 umgezogen. Sowohl vor als auch nach dem Umzug befand/befinde ich mich in Elternzeit. Meines Wissens bekommt man die Umzugskostenpauschale (wenn sie nicht berufsbedingt ist) nur, wenn sich die Fahrzeit deutlich verkürzt. Bei meinem Mann ist das nicht der Fall. Aber bei mir wäre es der Fall. In unserer alten Wohnung bin ich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln ca. 50 min (one way) unterwegs gewesen. Nach unserem Umzug, wenn ich dann wieder das Arbeiten anfange, sind es mit den Öffentlichen nur noch 19min, da wir direkt an eine S-Bahn Station gezogen sind. Für mich wird die Fahrt zur Arbeit deutlich einfacher, da ich auf ein Umsteigen Bus -> Bahn nicht mehr angewiesen bin.
Deswegen die Frage, kann ich in diesem speziellen Fall die Umzugskostenpauschale beanspruchen.
Vielen DAnk schon mal!
wir sind in 2016 umgezogen. Sowohl vor als auch nach dem Umzug befand/befinde ich mich in Elternzeit. Meines Wissens bekommt man die Umzugskostenpauschale (wenn sie nicht berufsbedingt ist) nur, wenn sich die Fahrzeit deutlich verkürzt. Bei meinem Mann ist das nicht der Fall. Aber bei mir wäre es der Fall. In unserer alten Wohnung bin ich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln ca. 50 min (one way) unterwegs gewesen. Nach unserem Umzug, wenn ich dann wieder das Arbeiten anfange, sind es mit den Öffentlichen nur noch 19min, da wir direkt an eine S-Bahn Station gezogen sind. Für mich wird die Fahrt zur Arbeit deutlich einfacher, da ich auf ein Umsteigen Bus -> Bahn nicht mehr angewiesen bin.
Deswegen die Frage, kann ich in diesem speziellen Fall die Umzugskostenpauschale beanspruchen.
Vielen DAnk schon mal!
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