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Steuervorauszahlungen, Belege, Druck

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    Steuervorauszahlungen, Belege, Druck

    Hallo,

    ich bin dabei, meine erste elektronische Steuererklärung als Freiberuflerin/ Kleinunternehmerin fertigzustellen.

    Drei Fragen kreisen im Hinterkopf:

    Für Steuervorauszahlungen gibt es wirklich kein Feld zum Eintragen?

    Ich habe einen Umsatz unter 17.500 Euro , habe Anlage EÜR ausgefüllt, muss aber keine Belege einreichen, ist das richtig?

    Kann man die Unterlagen ausdrucken, bevor man sie abschickt?

    Gerade zur ersten Frage gibt es schon etliche Beiträge...

    Habt dennoch Dank für eine kurze Notiz und herzliche Grüße

    #2
    AW: Steuervorauszahlungen, Belege, Druck

    Hallo Etoile66,

    zu 1. nein gibt es nicht

    zu 2. Belege nur auf Anforderung bereithalten.

    zu 3.Erst senden -> dann Ausdrucken.

    Du hast zwar nicht verraten mit was für einem Programm du arbeitest, aber die Antworten gelten für die Software Elsterformular und die Webanwendung Elster Online Portal.

    Bei Kaufsoftware kann das durchaus anders sein.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Steuervorauszahlungen, Belege, Druck

      Für Steuervorauszahlungen gibt es wirklich kein Feld zum Eintragen?
      Nein bisher nicht!

      Belege zur EÜR müssen nur auf Anforderung eingereicht werden.

      Ausdrucken geht auf unterschiedlichen Wegen, je nachdem, mit welcher Anwendung du deine Erklärungen machst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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