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Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

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    Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

    Hallo Zusammen,

    ich habe mehrere Fragen und hoffe hier wird mir geholfen.

    Mein Mann und ich haben am 03.12.16 geheiratet. Vorher hatten beide die Lohnsteuerklasse 1. Ich habe seit Januar 2017 die Lohnsteuerklasse 3, mein Mann die 5.
    Ich bin voll berufstätig, mein Mann derzeit nicht. Er bekommt von seinen Eltern eine monatliche Unterstützung, keine Leistung von der Arbeitsagentur oder ähnlichen. Er hat zudem Kapitalvermögen welches in Fonds usw. angelegt ist.

    Durch Recherchen im Internet habe ich schon herausgefunden, dass wir durch die Lohnsteuer III/VI eine Steuererklärung machen müssen, auch das Thema Zusammenveranlagung usw. habe ich schon "gehört". Mir stellt sich nun die Frage, wann müssen wir die Steuer zusammen abgeben, da wir erst am 03.12.geheiratet haben, jetzt für das Jahr 2016 oder erst 2018?

    Bitte um viele Antworten.

    Dankeschön

    #2
    AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

    Ihr könnt für 2016 eine Einkommensteuererklärung machen, müsst aber nicht.
    Normalerweise macht es aber Sinn, wenn nur einer Ehegatten Geld verdient.
    Kapitaleinkünfte spielen dabei zunächst keine Rolle.

    Für 2017 besteht nur dann Erklärungspflicht, wenn beide Ehegatten 2017 Einkünfte erzielen.
    Auch hier spielen Kapitaleinkünfte keine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

      Durch das Ehegattensplitting lohnt sich eine Einkommensteuererklärung, auch für das Kalenderjahr 2016.
      Ein Muss besteht durch die Wahl der Steuerklassen ab 2017.

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        #4
        AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

        Hallo Charlie24,

        ich dachte durch die Änderung der Lohnsteuerkombi in 3 und 5 ist man zur Abgabe verpflichtet?

        Danke

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
        Durch das Ehegattensplitting lohnt sich eine Einkommensteuererklärung, auch für das Kalenderjahr 2016.
        Ein Muss besteht durch die Wahl der Steuerklassen ab 2017.
        Danke Xaver: und welches Steuerformular ist das korrekte mit welchen zusätzlichen Anlagen?

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          #5
          AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

          Ein Muss besteht durch die Wahl der Steuerklassen ab 2017.
          Falsch! Wenn nur einer Arbeitslohn bezogen hat, besteht keine Veranlagungspflicht.

          § 46 EStG

          Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

          3a. wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

            ok,
            wenn beide gearbeitet haben.

            Einkommensteuer-Mantelbogen
            Anlage Vorsorgeaufwand
            Anlage N
            ggf
            Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen

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              #7
              AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

              Das verwirrt mich etwas, ich kenne mich in dem Bereich überhaupt nicht aus.

              Soweit ich weiss, kann man wählen ob man Zusammenveranlagung möchte, oder jeder gibt seine Steuer für sich ab.

              Mein Mann hat 2016 nicht gearbeitet..und wie gesagt keine Zuwendungen vom Staat erhalten. Er wird ab September 2017 wieder studieren, aber auch hier wird die Unterstützung durch seine Eltern gleich bleiben.

              Ach und mein Mann wohnt derzeit noch 150 km entfernt, wir sehen uns nur am Wochenende, kann an die Fahrten absetzen?
              Zuletzt geändert von aneksunamun; 13.06.2017, 18:46.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

                Zuerst klären,
                ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird.
                Dann abklären, ob Zusammenveranlagung oder nicht (Können ja beide Optionen durchgerechnet werden).

                "mein Mann wohnt derzeit noch 150 km entfernt"
                klingt so, als ob doppelte Haushaltsführung in Frage kommen könnte
                (kann im Internet gesucht und gefunden werden).

                Welche konkreten Fragen sind noch offen?

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                  #9
                  AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

                  In einem Fall, wie von dir geschildert, wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung.

                  Ob auch Kapitalerträge (Anlage KAP) erklärt werden, was in der Regel nicht sein muss, hängt von deren Höhe und der Höhe der anderen Einkünfte ab.

                  Das Forum macht keine Steuerberatung, das wäre auch nicht erlaubt!

                  Für die elektronische Steuererklärung, um die in diesem Forum geht, stehen dir neben kommerziellen Steuerprogrammen als kostenlose Angebote ElsterFormular oder das ElsterOnline-Portal zur Verfügung.
                  ElsterFormular ist für einen PC mit Windows-Betriebssystem, im ElsterOnline-Portal arbeitet man online mit dem Browser.

                  https://www.elster.de/elfo_home.php
                  https://www.elsteronline.de/eportal/Authentisiere.tax

                  Einen Überblick findest du hier:

                  https://www.elster.de/index.php
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

                    Seit 17:01 8 Antworten. Hat mit Elster allerdings nix zu tun.

                    Aber der TE hat sicher noch viele Fragen ...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

                      Darum wollte ich die TE ja in Richtung Elster lenken!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

                        Kapitaleinkünfte spielen in diesem Fall keine Rolle

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                          #13
                          AW: Steuererklärung nach der Hochzeit - Bitte um Hilfe

                          Zitat von Navi644 Beitrag anzeigen
                          Kapitaleinkünfte spielen in diesem Fall keine Rolle
                          Das steht bereits 3-mal auf Seite 1!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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