Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung in der ich wohne und hatte 2016 eine größere Renovierung. hierzu wurden Handwerker größtenteils aus Rücklagen bezahlt.
in der Verwalterabrechnung steht
Nachrichtliche Anteilsberechnung f. d. Steuererklärung
- Rücklagenverbräuche Instandhaltung = 150.000.- Ihr Anteil 9.050 .-
kann ich diesen Betrag 9.050,- Irgendwo steuerlich geltend machen?
Wenn ja wo trage ich das ein?
ich habe gelesen dass Eigentümer dies bei Werbekosten absetzen können aber wo da?
ich habe eine Eigentumswohnung in der ich wohne und hatte 2016 eine größere Renovierung. hierzu wurden Handwerker größtenteils aus Rücklagen bezahlt.
in der Verwalterabrechnung steht
Nachrichtliche Anteilsberechnung f. d. Steuererklärung
- Rücklagenverbräuche Instandhaltung = 150.000.- Ihr Anteil 9.050 .-
kann ich diesen Betrag 9.050,- Irgendwo steuerlich geltend machen?
Wenn ja wo trage ich das ein?
ich habe gelesen dass Eigentümer dies bei Werbekosten absetzen können aber wo da?
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