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Fahrtkosten Berechnung Verständnisproblem

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    Fahrtkosten Berechnung Verständnisproblem

    Hallo,
    Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für das Jahr 2016 zu machen.

    Meines Erachtens führen die Arbeitgeber ja nach der Steuertabelle ab.

    Die etin Bescheinigung beeinhaltet die Steuerklasse 2 und 1 Kind als freibetrag.

    In der Erklärung gebe ich nunmehr aber 2 Kinder an.

    Weiterhin die Pendlerpauschale mit 30 km einfacher Weg bei 230 Arbeitstagen.
    Lebensversicherung, Unfallversichrung, Haftpflicht

    Mir fehlt da irgendwie das Verständnis, dass ich bei der Entfernungspauschale noch 138 Euro nachzahlen soll.
    Führt mein Arbeitgeber zu wenig Steuern ab? Die Fahrkosten sollten doch zu einer Erstattung führen 😡

    Gerne gebe ich auch weitere Daten an.

    Lieben Gruß

    #2
    AW: Fahrtkosten Berechnung Verständnisproblem

    Zitat von Hidalgo1887 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für das Jahr 2016 zu machen.

    Meines Erachtens führen die Arbeitgeber ja nach der Steuertabelle ab.

    Die etin Bescheinigung beeinhaltet die Steuerklasse 2 und 1 Kind als freibetrag.

    In der Erklärung gebe ich nunmehr aber 2 Kinder an.

    Weiterhin die Pendlerpauschale mit 30 km einfacher Weg bei 230 Arbeitstagen.
    Lebensversicherung, Unfallversichrung, Haftpflicht

    Mir fehlt da irgendwie das Verständnis, dass ich bei der Entfernungspauschale noch 138 Euro nachzahlen soll.
    Führt mein Arbeitgeber zu wenig Steuern ab? Die Fahrkosten sollten doch zu einer Erstattung führen 😡

    Gerne gebe ich auch weitere Daten an.

    Lieben Gruß
    Hallo,

    da du doch selbst der Arbeitgeber bist müsstest du eigentlich wissen, ob du zu wenig Steuer abgeführt hast.
    Ich gehe davon aus, du bist Arbeitgeber.
    Siehe Erläuterungen zum Unterforum: elektronische Lohnsteuerbescheinigung
    Falls du wider Erwarten kein Arbeitgeber bist - warum wählst du dieses Unterforum aus?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten Berechnung Verständnisproblem

      Zitat von Hidalgo1887 Beitrag anzeigen
      Hallo,
      Ich bin gerade dabei die Steuererklärung für das Jahr 2016 zu machen.

      Meines Erachtens führen die Arbeitgeber ja nach der Steuertabelle ab.

      Die etin Bescheinigung beeinhaltet die Steuerklasse 2 und 1 Kind als freibetrag.

      In der Erklärung gebe ich nunmehr aber 2 Kinder an.

      Weiterhin die Pendlerpauschale mit 30 km einfacher Weg bei 230 Arbeitstagen.
      Lebensversicherung, Unfallversichrung, Haftpflicht

      Mir fehlt da irgendwie das Verständnis, dass ich bei der Entfernungspauschale noch 138 Euro nachzahlen soll.
      Führt mein Arbeitgeber zu wenig Steuern ab? Die Fahrkosten sollten doch zu einer Erstattung führen ��

      Gerne gebe ich auch weitere Daten an.

      Lieben Gruß
      Hallo Hidalgo1887,

      aufgrund deiner Angaben -> nehme ich an du bist normaler Arbeitnehmer und hast dich hier verirrt.
      Ich weiß ja nicht mit welchem Programm du deine Steuererklärung erstellst, aber wenn alles korrekt eingetragen ist, müsstest du nach deinen Angaben nachzahlen.

      Dein Arbeitgeber versteuert nach der Lohnsteuertabelle und die Einkommensteuer wird nach der Einkommensteuertabelle ermittelt.
      Anlage Vorsorgeaufwand hast du ja auch nicht vergessen -> manchmal so ein Klassiker.

      Tschüß

      P.S. Ich verschieb dich mal.

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        #4
        AW: Fahrtkosten Berechnung Verständnisproblem

        Eine recht simple Möglichkeit wäre noch, dass die Angaben in der Anlage Kind fehlen, die bei der ESt-Berechnung zur Berücksichtigung des Freibetrags für Alleinerziehende führt, der in die LSt-Tabelle für Klasse 2 schon eingearbeitet ist.
        Aber ohne Kenntnis der Erklärung bleibt das alles Spekulation.

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          #5
          AW: Fahrtkosten Berechnung Verständnisproblem

          Gerne gebe ich auch weitere Daten an.
          Dann tu das! Bei einer Entfernungspauschale von 2.070,00 € ist eine Nachzahlung tatsächlich ungewöhnlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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