Hallo zusammen,
ich bin seit dem Wintersemester 2016/2017 bzw. Oktober 2016 eingeschriebener Masterstudent und war davor noch in meinem Bachelorstudiengang immatrikuliert. Ich hatte das ganze Jahr über eine Tätigkeit als studentische Aushilfe mit durchschnittlich weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Dementsprechend bin ich Vollzeitstudent. Bei dieser Tätigkeit werde ich unter Steuerklasse 1 geführt. Darüber hinaus habe zwei Praktika absolviert. Bei beiden Praktika wurde ich unter Steuerklasse 6 geführt. Alleine der Bruttoarbeitslohn bei meiner Tätigkeit als studentische Aushilfe liegt über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro. Da es sich jedoch um eine Tätigkeit als studentische Aushilfe handelt, musste ich ohnehin kaum Lohnsteuer für diese Tätigkeit bezahlen.
Interessant wird es jedoch bei den Praktika: Bei beiden Praktika habe ich zusammen ca. 3.900 Euro verdient und habe insgesamt ca. 700 Euro an Einkommenssteuer bezahlt. Der Buchhalter bei einem der Praktika meinte, ich könnte mir die gezahlte Lohnsteuer oder zumindest Teile davon über die Steuererklärung zurückholen. Ist diese Einschätzung richtig? Oder relativiert sich das Ganze vor dem Hintergrund, dass meine Bruttoarbeitslöhne über dem Grundfreibetrag liegen? Laufe ich gar Gefahr, mir selbst ein "Eigentor" zu schießen und am Ende sogar noch draufzuzahlen?
Eine weitere Frage stellt sich bei den Sonderausgaben oder Werbungskosten: Laut "steuertipps.de" (Ich kann nicht beurteilen, ob diese Seite seriös ist oder nicht) zählt ein Masterstudium zur Zweitausbildung, sodass ich meine Ausgaben für Bildungskosten unter Werbungskosten aufführen musste. Ein Bachelorstudium wiederrum zählt zur laut genannter Homepage zur Erstausbildung, sodass diese Kosten bei den Sonderausgaben aufzuführen wären. Ich war 2016 ja sowohl als Bachelor- als auch als Masterstudent immatrikuliert. Dann gibt ja noch diesen Pauschalbetrag von 1.000 Euro, der sowieso angerechnet wird. Ich könnte bedingt durch die Entfernung zu den beiden Universitäten meines Bachelor- und Masterstudienganges sowie weiteren Ausgaben knapp über 1.000 Euro kommen. Die Frage ist: Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Also stehen Aufwand, das alles nachzuweisen und zu belegen in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen? Mir ist trotz längerer Recherche immer noch nicht ganz klar, was mit dieser Pauschale von 1.000 Euro überhaupt passiert bzw. wo diese angerechnet wird.
Wie ihr erkennen könnt, handelt es sich um meine erste Steuererklärung. Die Recherche im Internet ist aufgrund meines eher speziellen Falls auch nicht sonderlich von Erfolg geprägt gewesen. Auch in meinem Familien- und Freundeskreis kann mir niemand so wirklich sagen, wie sich meine Situation gestaltet und was ich zu beachten habe.
Falls mir also jemand ein paar kurze Hilfestellungen und Tipps geben könnte, wäre ich sehr dankbar. Wenn mein Fall jedoch zu speziell ist und ihr meint, dass sich ein Gang zum nächsten Lohnsteuerhilfeverein lohnen könnte, so wäre ich auch für diesen Tipp sehr dankbar.
Mit beste Grüßen,
RS
ich bin seit dem Wintersemester 2016/2017 bzw. Oktober 2016 eingeschriebener Masterstudent und war davor noch in meinem Bachelorstudiengang immatrikuliert. Ich hatte das ganze Jahr über eine Tätigkeit als studentische Aushilfe mit durchschnittlich weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Dementsprechend bin ich Vollzeitstudent. Bei dieser Tätigkeit werde ich unter Steuerklasse 1 geführt. Darüber hinaus habe zwei Praktika absolviert. Bei beiden Praktika wurde ich unter Steuerklasse 6 geführt. Alleine der Bruttoarbeitslohn bei meiner Tätigkeit als studentische Aushilfe liegt über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro. Da es sich jedoch um eine Tätigkeit als studentische Aushilfe handelt, musste ich ohnehin kaum Lohnsteuer für diese Tätigkeit bezahlen.
Interessant wird es jedoch bei den Praktika: Bei beiden Praktika habe ich zusammen ca. 3.900 Euro verdient und habe insgesamt ca. 700 Euro an Einkommenssteuer bezahlt. Der Buchhalter bei einem der Praktika meinte, ich könnte mir die gezahlte Lohnsteuer oder zumindest Teile davon über die Steuererklärung zurückholen. Ist diese Einschätzung richtig? Oder relativiert sich das Ganze vor dem Hintergrund, dass meine Bruttoarbeitslöhne über dem Grundfreibetrag liegen? Laufe ich gar Gefahr, mir selbst ein "Eigentor" zu schießen und am Ende sogar noch draufzuzahlen?
Eine weitere Frage stellt sich bei den Sonderausgaben oder Werbungskosten: Laut "steuertipps.de" (Ich kann nicht beurteilen, ob diese Seite seriös ist oder nicht) zählt ein Masterstudium zur Zweitausbildung, sodass ich meine Ausgaben für Bildungskosten unter Werbungskosten aufführen musste. Ein Bachelorstudium wiederrum zählt zur laut genannter Homepage zur Erstausbildung, sodass diese Kosten bei den Sonderausgaben aufzuführen wären. Ich war 2016 ja sowohl als Bachelor- als auch als Masterstudent immatrikuliert. Dann gibt ja noch diesen Pauschalbetrag von 1.000 Euro, der sowieso angerechnet wird. Ich könnte bedingt durch die Entfernung zu den beiden Universitäten meines Bachelor- und Masterstudienganges sowie weiteren Ausgaben knapp über 1.000 Euro kommen. Die Frage ist: Lohnt sich der Aufwand überhaupt? Also stehen Aufwand, das alles nachzuweisen und zu belegen in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen? Mir ist trotz längerer Recherche immer noch nicht ganz klar, was mit dieser Pauschale von 1.000 Euro überhaupt passiert bzw. wo diese angerechnet wird.
Wie ihr erkennen könnt, handelt es sich um meine erste Steuererklärung. Die Recherche im Internet ist aufgrund meines eher speziellen Falls auch nicht sonderlich von Erfolg geprägt gewesen. Auch in meinem Familien- und Freundeskreis kann mir niemand so wirklich sagen, wie sich meine Situation gestaltet und was ich zu beachten habe.
Falls mir also jemand ein paar kurze Hilfestellungen und Tipps geben könnte, wäre ich sehr dankbar. Wenn mein Fall jedoch zu speziell ist und ihr meint, dass sich ein Gang zum nächsten Lohnsteuerhilfeverein lohnen könnte, so wäre ich auch für diesen Tipp sehr dankbar.
Mit beste Grüßen,
RS
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