Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

    Ich habe neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung (welche zusammen einen "Arztbesuch auf Rechnung" erlauben).

    Wo gebe ich die Beiträge für die private an?
    Anlage V Position 28 oder (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen) in Anlage V Position 17?

    Vielen dank.

    #2
    AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

    Zitat von danielribery Beitrag anzeigen
    Ich habe neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung (welche zusammen einen "Arztbesuch auf Rechnung" erlauben).

    Wo gebe ich die Beiträge für die private an?
    Anlage V Position 28 oder (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen) in Anlage V Position 17?

    Vielen dank.
    Hallo,

    bist du Arbeitgeber?
    Dein gewähltes Unterforum - elektr......- lässt darauf schließen.
    Wo ist der Bezug einer private Zusatzversicherung zur elektr. Lohnsteuerbescheinigung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

      Zitat von danielribery Beitrag anzeigen
      Ich habe neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung (welche zusammen einen "Arztbesuch auf Rechnung" erlauben).

      Wo gebe ich die Beiträge für die private an?
      Anlage V Position 28 oder (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen) in Anlage V Position 17?

      Vielen dank.
      Hallo danielribery,

      Anlage V ist es nicht, dort geht es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber die Anlage Vorsorgeaufwand passt in deinem Fall und die Zeile 28 ist ja der Bereich für private Versicherungen also dort ok.

      Tschüß

      P.S. dass du im Arbeitgeberforum falsch bist, weißt du ja schon -> ich verschieb dich mal in ein passenderes Unterforum.

      Kommentar


        #4
        AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo danielribery,

        Anlage V ist es nicht, dort geht es um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber die Anlage Vorsorgeaufwand passt in deinem Fall und die Zeile 28 ist ja der Bereich für private Versicherungen also dort ok.

        Tschüß

        P.S. dass du im Arbeitgeberforum falsch bist, weißt du ja schon -> ich verschieb dich mal in ein passenderes Unterforum.
        Hallo holzgoe,

        danke für die Antwort.
        Ist es möglich, dass sich ein Betrag von über 1000 EUR in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 28 nicht auf meine Steuerrückzahlung auswirkt, der selbe Betrag zu Position 17 addiert jedoch deutlich? (Ich habe beides ausprobiert.)

        Danke.

        Kommentar


          #5
          AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

          Hallo danielribery,

          das ist durchaus möglich -> aber du musst es ja dort eintragen, wo es hingehört, und eine reine private Zusatzversicherung wie du schreibst kommt eben dann in Zeile 28.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

            Zitat von danielribery Beitrag anzeigen
            Hallo holzgoe,

            danke für die Antwort.
            Ist es möglich, dass sich ein Betrag von über 1000 EUR in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 28 nicht auf meine Steuerrückzahlung auswirkt, der selbe Betrag zu Position 17 addiert jedoch deutlich? (Ich habe beides ausprobiert.)

            Danke.

            Hallo,

            Das ist richtig.
            Absetzbar ist nur die Basisversicherung.
            Wenn du deine Zusatzversicherung in Zeile 17 mit angibst, nimmt dein Steuerprogramm natürlich an, dass es der Beitrag zur Basisversicherung ist.
            Zusatzbeiträge zu Versicherungen (haftpflicht, Zusatz-KV u.s.w.) wirken sich nur aus, wenn Beiträge zur BasisKV/PV die Genze von 1900/3800 bei verh. noch nicht erreicht sind.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

              Hallo,

              Ehemann Einzelunternehmer, freiwillig versichert bei der AOK (VZ 2016 09-12). Ehefrau im öffentlichen Dienst. Die Krankennkasse hat dem Ehemann keine Bescheinigung erteilt, da er ab 2017 in Raten bezahlt. Meine Frage ist, wann werden die Beiträge geltend gemacht, im VZ 2016 oder 2017? Ich würde die Beiträge bei Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 31 unterbringen, wäre dies richtig?

              Lieben Dank im Voraus

              Koray Günaydin

              Kommentar


                #8
                AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                Ich würde die Beiträge bei Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 31 unterbringen, wäre dies richtig?
                Die AOK ist doch keine ausländische Krankenversicherung! Schau mal bei Zeile 17 ff!

                Es gilt das Abflussprinzip, maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die AOK ist doch keine ausländische Krankenversicherung! Schau mal bei Zeile 17 ff!

                  Es gilt das Abflussprinzip, maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung.
                  stimmt danke..

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Private Krankenversicherung eintragen

                    ich finde mich hier nicht zurecht, darum schreibe ich hier mein Problem:

                    Ich bekomme meine privaten Krankenversicherungsbeiträge (Beamter) nicht in Elster eingetragen. Ich habe soweit recherchiert, dass es bei der Anlage N, "Vorsorgeaufwendungen" (oder so ähnlich) in den Zeilen 30,31 eingetragen werden müssen. Wenn ich Elster durchklicke komme ich bis Zeile 29. Beim nächsten klick geht es dann bei Zeile 39 weiter. Was muss ich tun?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                      Die Beiträge zu deiner PKV trägst du direkt in die Anlage Vorsorgeaufwand und zwar in die Zeilen 24, 25, ggf. auch 28 ein. Eventuell musst du die Anlage Vorsorgeaufwand erst der Erklärung hinzufügen.

                      Bei Beihilfeanspruch ist in Zeile 11 Ja anzukreuzen! Als Beamter musst du auch noch in Zeile 53 Ja ankreuzen.

                      Ich vermute, du bist im Moment in der Lohnsteuerbescheinigung bzw. der Anlage N..
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                        hallo,
                        danke für die Antwort. Ja ich war in der Anlage N. Ich habe jetzt versucht eine Anlage Vorsorgeaufwand in Elster zu finden. Weder in der Anlage N, noch im Hauptvordruck wurde ich fündig. Ich habe versucht überall in Elster zu suchen. Nach ca. 10 Minuten habe ich erfolglos aufgegeben.
                        Wo kann ich die Anlage finden und hinzufügen?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                          Zitat von PeterHamburg Beitrag anzeigen
                          hallo,
                          danke für die Antwort. Ja ich war in der Anlage N. Ich habe jetzt versucht eine Anlage Vorsorgeaufwand in Elster zu finden. Weder in der Anlage N, noch im Hauptvordruck wurde ich fündig. Ich habe versucht überall in Elster zu suchen. Nach ca. 10 Minuten habe ich erfolglos aufgegeben.
                          Wo kann ich die Anlage finden und hinzufügen?
                          Hallo,

                          an deiner Stelle würde ich mal mitteilen, womit du die Erklärung erstellst,
                          dann kann man deine Frage nach dem Formularstandort leichter beantworten.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                            Ich habe mich über mein Acer Notebook bei Elster.de eingelockt. Mehr wüsste ich jetzt nicht auf deine Frage zu sagen. Gibt es etwa verschiedene Möglichkeiten?
                            Gruss und danke

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Private Krankenversicherung neben der gesetzlichen

                              Zitat von PeterHamburg Beitrag anzeigen
                              Ich habe mich über mein Acer Notebook bei Elster.de eingelockt. Mehr wüsste ich jetzt nicht auf deine Frage zu sagen. Gibt es etwa verschiedene Möglichkeiten?
                              Gruss und danke
                              Hallo,

                              meine Frage war: Womit du deine Erklärung erstellst. Mit welcher Software? onlinemit Mein Elster?
                              oder ElsterFormular? WISO? AKad? ALDI? TCHIBO? LIDL? STEUERFUCHS? was weiß ich

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X