Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleingewerbe Model Rechtsform

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleingewerbe Model Rechtsform

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei der Eingabe Maske des Elster Formulars stellt sich die Frage nach der Rechtsform.
    Ich betreibe ein Kleingewerbe als Model <17.500. §19
    Als "freiberuflich Tätige" wäre die offizielle Rechtsform meiner Tätigkeit:
    "Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)"
    Diese wird mir nicht als Drop Down zur Verfügung gestellt. Welche der folgenden Rechtsformen trifft für Kleingewerbetreibende Modelle zu?
    Freier Beruf
    Sonstige selbständig tätige Person
    Sonstige natürliche Person
    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
    Andere nicht aufgeführte Personengesellschaft
    Sonstige ausländische Unternehmensform
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Kleingewerbe Model Rechtsform

    Hallo Michaela_7823,

    als Einzelunternehmer bist du doch eine Sonstige natürliche Person, Sonstige selbstständig tätige Person passt doch auch auf dich.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Kleingewerbe Model Rechtsform

      bei der Eingabe Maske des Elster Formulars stellt sich die Frage nach der Rechtsform.
      Um welches Elster Formular geht es denn?

      In der EÜR steht bei der Rechtsform die Auswahl: Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)
      doch zur Verfügung. Zumindest bei ElsterFormular ist das so.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kleingewerbe Model Rechtsform

        Zitat von Michaela_7823 Beitrag anzeigen
        Als "freiberuflich Tätige" wäre die offizielle Rechtsform meiner Tätigkeit:
        "Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r)
        Das widerspricht sich jedenfalls! Entweder freiberuflich o d e r gewerblich!

        Kommentar


          #5
          AW: Kleingewerbe Model Rechtsform

          Welche der folgenden Rechtsformen trifft für Kleingewerbetreibende Modelle zu?
          Ein Freier Beruf ist das meines Wissens nicht, es sei denn, es wäre ausnahmsweise eine künstlerische Tätigkeit.

          Ansonsten kann sie meines Erachtens natürlich wählen zwischen:

          Sonstige selbständig tätige Person
          Sonstige natürliche Person
          Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)


          Auf die Höhe der Steuern sollte das keinen Einfluss haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Kleingewerbe Model Rechtsform

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            ...als Einzelunternehmer bist du doch eine Sonstige natürliche Person, Sonstige selbstständig tätige Person passt doch auch auf dich.
            ...da lag ich ja nicht schlecht mit dem Tipp.

            Tschüß
            Zuletzt geändert von holzgoe; 20.07.2017, 09:27. Grund: Korrektur

            Kommentar

            Lädt...
            X