Hallo ELSTER-Anwenderforum,
zum Punkt
Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Bescheid des FA für 2016 habe ich eine Frage.
Die unten zu sehenden Daten (u.a. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) sind mit Elster, so wie jedes Jahr, beim FA eingereicht worden. Sie wurden bis einschließlich 2015 auch immer so berücksichtigt.
Berechnungen für 2016 nach Elster, so beim FA eingereicht
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung
- Ehemann 2156
- Ehefrau 1913
- für Personen, für die kein Anspruch auf
Kindergeld, bzw. Kinderfreibetrag
besteht 5052
Summe Krankenversicherungsbeiträge 9121 9121
Beiträge zur Pflegeversicherung
- Ehemann 321
- Ehefrau 270
- für Personen, für die kein Anspruch auf
Kindergeld, bzw. Kinderfreibetrag
Besteht 285
Summe Pflegeversicherungsbeiträge 876 876
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG 9997
ab Beitragsrückerstattung -297
ab sonstige steuerfreie Zuschüsse -1156
verbleiben 8544 8544
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen 8544 -8544
Im Bescheid des FA für 2016 stehen aber die unten angegeben Daten, die sich komplett von den Berechnungen der vorherigen Jahre unterscheiden. Die Pflegeversicherung wird nicht mehr berücksichtigt, die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht erkennbar. Es sind nur noch EUR 5331 abziehbar gegenüber von ca. EUR 8544, wodurch eine zusätzliche Steuernachzahlung von über EUR 1000 ergibt. An unserem Zustand hat sich nichts geändert. Meine Frau bezieht eine Rente und ich eine Rente und Pension.
FA Bescheid für 2016 Punkt Sonderausgaben
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung 0
Höchstbetrag 0 0
verbleibende Pflegeversicherungsbeiträge 0
übrige Versicherungsbeiträge 5594
Summe der Versicherungsbeträge 5594
Vorwegabzug 2400
Verbleibender Vorwegabzug 2400 -2400 2400
Verbleibend Versicherungsbeiträge 3194
Abziehbar -2668 2668
Verbleiben 526
davon 50 v. H. abziehbar 263 263
im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar 5331 -5331
FA-Bemerkungen zur obigen Abrechnung:
Der zusätzliche Höchstbetrag für Beiträge an eine freiwillige Pflegeversicherung konnte nicht gewährt werden, weil der Ehemann nicht nach dem 31.12.1957 geboren ist. Die Aufwendungen wurden den übrigen Versicherungsbeiträgen hinzugerechnet und im Rahmen des Sonderausgaben-Höchstbetrages berücksichtigt.
Der zusätzliche Höchstbetrag für Beiträge an eine freiwillige Pflegeversicherung konnte nicht gewährt werden, weil die Ehefrau nicht nach den 31.12.1957gebohren ist. Die Aufwendungen wurden den übrigen Versicherungsbeiträgen hinzugerechnet und im Rahmen des Sonderausgaben-Höchstbetrages berücksichtigt.
Welche Bedeutung haben obige Bemerkungen, die ich zum ersten Mal erhalten habe?
Für eine Hilfestellung möchte ich mich schon jetzt bedanken.
Mit freundlichen Grüßen.
ottootto
zum Punkt
Sonderausgaben ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
im Bescheid des FA für 2016 habe ich eine Frage.
Die unten zu sehenden Daten (u.a. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) sind mit Elster, so wie jedes Jahr, beim FA eingereicht worden. Sie wurden bis einschließlich 2015 auch immer so berücksichtigt.
Berechnungen für 2016 nach Elster, so beim FA eingereicht
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur Krankenversicherung
- Ehemann 2156
- Ehefrau 1913
- für Personen, für die kein Anspruch auf
Kindergeld, bzw. Kinderfreibetrag
besteht 5052
Summe Krankenversicherungsbeiträge 9121 9121
Beiträge zur Pflegeversicherung
- Ehemann 321
- Ehefrau 270
- für Personen, für die kein Anspruch auf
Kindergeld, bzw. Kinderfreibetrag
Besteht 285
Summe Pflegeversicherungsbeiträge 876 876
Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG 9997
ab Beitragsrückerstattung -297
ab sonstige steuerfreie Zuschüsse -1156
verbleiben 8544 8544
Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen 8544 -8544
Im Bescheid des FA für 2016 stehen aber die unten angegeben Daten, die sich komplett von den Berechnungen der vorherigen Jahre unterscheiden. Die Pflegeversicherung wird nicht mehr berücksichtigt, die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht erkennbar. Es sind nur noch EUR 5331 abziehbar gegenüber von ca. EUR 8544, wodurch eine zusätzliche Steuernachzahlung von über EUR 1000 ergibt. An unserem Zustand hat sich nichts geändert. Meine Frau bezieht eine Rente und ich eine Rente und Pension.
FA Bescheid für 2016 Punkt Sonderausgaben
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung 0
Höchstbetrag 0 0
verbleibende Pflegeversicherungsbeiträge 0
übrige Versicherungsbeiträge 5594
Summe der Versicherungsbeträge 5594
Vorwegabzug 2400
Verbleibender Vorwegabzug 2400 -2400 2400
Verbleibend Versicherungsbeiträge 3194
Abziehbar -2668 2668
Verbleiben 526
davon 50 v. H. abziehbar 263 263
im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar 5331 -5331
FA-Bemerkungen zur obigen Abrechnung:
Der zusätzliche Höchstbetrag für Beiträge an eine freiwillige Pflegeversicherung konnte nicht gewährt werden, weil der Ehemann nicht nach dem 31.12.1957 geboren ist. Die Aufwendungen wurden den übrigen Versicherungsbeiträgen hinzugerechnet und im Rahmen des Sonderausgaben-Höchstbetrages berücksichtigt.
Der zusätzliche Höchstbetrag für Beiträge an eine freiwillige Pflegeversicherung konnte nicht gewährt werden, weil die Ehefrau nicht nach den 31.12.1957gebohren ist. Die Aufwendungen wurden den übrigen Versicherungsbeiträgen hinzugerechnet und im Rahmen des Sonderausgaben-Höchstbetrages berücksichtigt.
Welche Bedeutung haben obige Bemerkungen, die ich zum ersten Mal erhalten habe?
Für eine Hilfestellung möchte ich mich schon jetzt bedanken.
Mit freundlichen Grüßen.
ottootto
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