Hallo an alle,
folgender Sachverhalt:
- Meine Tochter hat im Frühjahr 2016 ihr Abitur gemacht.
- Sie war dann 6 Wochen arbeiten und blieb mit ihrem Gesamtverdienst unter der 450 Euro Grenze.
- Sie macht selbst eine Steuererklärung
- Im Oktober 2016 hat sie ein Studium angefangen.
- Ich bekomme noch Kindergeld für sie.
- Das Studium ist ihre erste Ausbildung
Meine Frage:
Muss der Verdienst meiner Tochter in meiner Steuererklärung in der Anlage Kind angegeben werden? Wirkt sich dieser Verdienst mindernd auf den Kindergeldanspruch aus?
Gruß
Dieter
folgender Sachverhalt:
- Meine Tochter hat im Frühjahr 2016 ihr Abitur gemacht.
- Sie war dann 6 Wochen arbeiten und blieb mit ihrem Gesamtverdienst unter der 450 Euro Grenze.
- Sie macht selbst eine Steuererklärung
- Im Oktober 2016 hat sie ein Studium angefangen.
- Ich bekomme noch Kindergeld für sie.
- Das Studium ist ihre erste Ausbildung
Meine Frage:
Muss der Verdienst meiner Tochter in meiner Steuererklärung in der Anlage Kind angegeben werden? Wirkt sich dieser Verdienst mindernd auf den Kindergeldanspruch aus?
Gruß
Dieter
Kommentar