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Anlage V - unbebautes Grundstück

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    Anlage V - unbebautes Grundstück

    Hallo zusammen,

    ich verpachte ein unbebautes Grundstück in einem Wohngebiet. Die Pachteinnahmen habe ich auch in der Anlage V in der Zeile 32 angegeben, allerdings zahle ich für das Grundstück auch die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren und würde diese gerne als Werbungskosten angeben, allerdings finde ich dafür kein Feld bzw. kann ich nur Werbungskosten für ein bebautes Grundstück angeben. Übersehe ich etwas oder kann ich für unbebaute Grundstücke generell keine Werbungskosten angeben?

    #2
    AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

    Übersehe ich etwas oder kann ich für unbebaute Grundstücke generell keine Werbungskosten angeben?
    Die Werbungskosten musst du extern abziehen. In Zeile 32 der Anlage V sind die Einkünfte und nicht die Einnahmen aus der Verpachtung einzutragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

      Vielen Dank für deine Hilfe, dann ziehe ich also einfach direkt die Werbungskosten von den Einnahmen ab und trage direkt das Ergebnis ein.

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        #4
        AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

        Genauso machst du das!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

          Zitat von Leslie Beitrag anzeigen
          dann ziehe ich also einfach direkt die Werbungskosten von den Einnahmen ab
          Wie Charlie ja schon gesagt hat, dort wird nicht nach den Einnahmen gefragt!

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            #6
            AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

            Hallo,
            wir verpachten landwirtschaftlichen Grundbesitz. Ich sehe keine Zeile 32, das Programm springt von Zeile 24 gleich nach 33 und so kann ich die Pachteinkünfte nicht eingeben.
            Kann das daran liegen, dass ich als erstes in der Anl. V ein vermietetes Wohnhaus eingegeben habe?

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              #7
              AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

              Zitat von pB49 Beitrag anzeigen
              Hallo,
              wir verpachten landwirtschaftlichen Grundbesitz. Ich sehe keine Zeile 32, das Programm springt von Zeile 24 gleich nach 33 und so kann ich die Pachteinkünfte nicht eingeben.
              Kann das daran liegen, dass ich als erstes in der Anl. V ein vermietetes Wohnhaus eingegeben habe?
              Auf der Anlage V braucht dann nichts anderes eingegeben werden als der Wert in Zeile 32.

              Auf der Vorderseite darf schon mal gar nichts stehen (wenn man kein Wohngebäude vermietet oder nicht beteiligt ist).

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                #8
                AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

                Wenn Du mehrere Anlagen V hast dann wirst Du die Zeile 32 nur in der ersten finden.

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                  #9
                  AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

                  Hallo Petz1900,
                  hallo L.E.Fant,

                  danke für Eure Beiträge. Letztlich hat nur geholfen, die bereits fertige Anlage V mit einem vermieteten Haus auf der ersten Seite zu löschen. Danach habe ich eine neue Anl. V erstellt, gleich mehrere Seiten übersprungen und siehe da - jetzt ist auch die Zeile 32 noch vorhanden und ich kann die Pachteinkünfte eintragen.

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                    #10
                    AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

                    ... gleich mehrere Seiten übersprungen und siehe da - jetzt ist auch die Zeile 32 noch vorhanden und ich kann die Pachteinkünfte eintragen.
                    Das spricht jetzt nicht für ElsterFormular!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

                      Hallo zusammen,

                      folgende Situation:
                      Ich habe ebenfalls ein vermietetes Objekt (Mietshaus) und möchte ergänzend hierzu Einkünfte aus der Vermietung eines angrenzenden, unbebauten Grundstücks eintragen.
                      Die Vorgehensweise bzgl. der externen Abrechnung und Eintrag des Ergebnisses (Einnahmen ./. Werbungskosten) in Zeile 32 ist plausibel.

                      Mein Problem:
                      Da es sich um eine Vermietung von ein paar einzelnen PKW-Stellplätzen an Anlieger handelt (Mietverträge vorhanden, kein allgemeiner gewerblicher Parkplatz), welche nicht im Zusammenhang mit einer Wohnraumvermietung an Privatpersonen in meinem Mietshaus zusammenhängen, wird hierbei auch Umsatzsteuer vereinnahmt.
                      Da ebenso Ausgaben mit der Stellplatzvermietung entstehen (Beschilderung, Versicherung, Grundsteuer etc.), würde ich gerne das Saldo zwischen erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Umsatzsteuer in Ansatz bringen.
                      In Zeile 32 würde ich also das Saldo (ohne UST) eintragen: Einnahmen ./. WK
                      Umsatzsteuer?
                      Ist hierfür die Zeile 17 unter "Angaben zu bebauten Grundstück" zu verwenden und ggf. negatives Saldo hier einzutragen?

                      Für eure Rückmeldung bedanke ich mich vorweg!

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                        #12
                        AW: Anlage V - unbebautes Grundstück

                        Ich würde die Umsatzsteuer und die Vorsteuer auch in die externe Einkunftsermittlung für den Parkplatz einbeziehen.

                        Die Zeilen 17, 18, 48 und 51 gehören meiner Meinung nach nur bei einem bebauten Grundstück verwendet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Ich habe ein Grundstück gekauft und wir bebauen es in nächster Zukunft und es wird vermietet. Wo gebe ich die Erwerbskosten an? In Anlage V gibts kein Minus
                          Danke im Voraus

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                            #14
                            Nach Fertigstellung des Hauses wird mit allen Anschaffungs- und Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung ermittelt. Der Grundstückskauf ist erstmal ohne Belang. Allenfalls Finanzierungskosten wärren jetzt schon zu berücksichtigen. Ein Minus bei der Anlage V haben aber viele, daran kanns nicht liegen.

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                              #15
                              Wo gebe ich die Erwerbskosten an?
                              Nirgendwo. Erwerbskosten einer Immobilie werden der Bemessungsgrundlage für die AfA zugerechnet und auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt

                              Da das Grundstück selbst nicht abgeschrieben werden kann und ihr ein unbebautes Grundstück erworben habt, fallen die unter den Tisch, es sei denn,

                              ihr hättet vom Bauträger mit Bauverpflichtung gekauft, dann wäre wohl eine Aufteilung möglich.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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