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Werbungskosten-Pauschbetrag auch für Azubis?

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    Werbungskosten-Pauschbetrag auch für Azubis?

    Hallo,

    nun habe ich noch eine Frage.

    Wer darf alles den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1000 € ansetzen?

    Ich bin Rentnerin auf Zeit, müsste also bald wieder arbeiten. Darf ich?

    Unsere erwachsene Tochter, wohnt nicht mehr hier, hat nach der Schule im letzten Jahr ihre Ausbildung angefangen.
    Wir bekommen noch Kindergeld.
    Können wir da den Werbungskosten-Pauschbetrag ansetzen und wenn ja, wo trägt man ihn ein?

    Danke für die Hilfe!

    LG
    indi
    Zuletzt geändert von indianerin; 30.07.2017, 18:36.

    #2
    AW: Werbungskosten-Pauschbetrag auch für Azubis?

    Den Werbungskosten-Pauschbetrag von maximal 1.000,00 €, der korrekt Arbeitnehmer-Pauschbetrag heißt, kann man nicht eintragen.

    Er steht nur Arbeitnehmern, dazu gehören auch Azubis, zu und wird bei der Steuerberechnung automatisch berücksichtigt.
    Wenn die Tochter in einem entlohnten Ausbildungsdienstverhältnis steht, steht er der Tochter zu, soweit sie keine höheren Werbungskosten erklären kann.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten-Pauschbetrag auch für Azubis?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Den Werbungskosten-Pauschbetrag von maximal 1.000,00 €, der korrekt Arbeitnehmer-Pauschbetrag heißt, kann man nicht eintragen.

      Er steht nur Arbeitnehmern, dazu gehören auch Azubis, zu und wird bei der Steuerberechnung automatisch berücksichtigt.
      Wenn die Tochter in einem entlohnten Ausbildungsdienstverhältnis steht, steht er der Tochter zu, soweit sie keine höheren Werbungskosten erklären kann.

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
      Hallo Charlie24,

      also muss/kann die Tochter einen eigenen Lohnsteuerausgleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag machen oder übernimmt dies ELSTER automatisch in unserer Einkommensteuer?

      Gruß
      indi

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten-Pauschbetrag auch für Azubis?

        Eine eventuelle Einkommensteuererklärung der Tochter hat mit eurer eigenen Einkommensteuererklärung überhaupt nichts zu tun.

        Ich schreibe von einer eventuellen Einkommensteuererklärung, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.
        Wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, macht eine Einkommensteuererklärung vielleicht gar keinen Sinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Werbungskosten-Pauschbetrag auch für Azubis?

          Danke, Charlie24, für die Antwort.

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