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Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

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    Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

    Hallo,
    ich habe Unklarheiten im Bezug auf den Verlustvortrag in der Steuererklärung. Bitte helft mir, die Sache richtig zu verstehen und im Elster richtig umzusetzen, dafür danke! :-)

    ...ich hatte von 2013 bis 2016 ein Zweitstudium. Vorher normal gearbeitet und Steuererklärung gemacht.
    Nun hatte ich damals vom Verlustvortrag gehört und bei jeder der Steuererklärungen (der Jahre des Studiums) ein Kreuzchen bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" gemacht. Die nächste Steuererklärung wird nächstes Jahr für 2017 sein, wo ich seit März wieder normal im Job war.

    Meine Fragen:
    1.) war das soweit schon mal richtig?
    2.) wo erkenne ich, ob der Verlustvortrag korrekt "verbucht" wurde? Auf den Bescheiden waren Minusbeträge zu erkennen - kann ich aber auch noch mal genau checken.
    3.) bei der nächsten Steuererklärung, also die erste "wieder normale", wo ich den angesammelten Verlustvortrag dann endlich nutzen möchte, muss ich da speziell was ankreuzen? Bestimmt nicht noch mal "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages", wohl eher bei ca. Zeile 80 auf dem Hauptvordruck "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag..."?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

    Wenn du in den Jahren des Zweitstudiums tatsächlich einen Verlust gemacht hast, was voraussetzt, dass der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ war, und du für 2013
    einen Verlustrücktrag auf 2012 ausgeschlossen hast, hat dir das Finanzamt darüber jeweils einen gesonderten Feststellungsbescheid geschickt, aus dem die Höhe deines Verlustvortrags ersichtlich ist.

    Was deine Erklärungen angeht, hast du dann alles richtig gemacht, wenn du die Kosten deines Zweitstudiums als Werbungskosten erklärt hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

      Zitat von peter581 Beitrag anzeigen
      Hallo,

      2.) wo erkenne ich, ob der Verlustvortrag korrekt "verbucht" wurde? Auf den Bescheiden waren Minusbeträge zu erkennen - kann ich aber auch noch mal genau checken.


      Vielen Dank!
      Hallo peter581,
      entscheidend ist, wo die Minusbeträge stehen -> der Gesamtbetrag der Einkünfte muss negativ sein, nur dann entsteht ein Verlust.

      Da du offensichtlich kein Arbeitgeberproblem hast -> in dem Unterforum postest du nämlich verschieb ich dich in ein passenderes.

      Tschüß

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        #4
        AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

        -> in Unterforum verschieben: gerne :-)

        -> negative Einkünfte: ich hatte nur Ausgaben (auch Krankenkasse etc.), aber keinerlei feste Einkünfte
        (...wovon ich gelebt habe: "Erspartes und individuelle Unterstützung durch Angehörige").

        -> gesonderter Feststellungsbescheid: da bin ich mir gar nicht so sicher, ob da was separates kam, das prüfe ich nachher zuhause noch mal... - auch, was genau auf den Bescheiden steht.

        -> "Kosten des Zweitstudiums als Werbungskosten erklärt": ich habe vor allem die freiwillige Krankenversicherung und die Semesterbeiträge (inkl. je 500 Euro Zweitstudiengebühr) eingetragen...

        ...und was müsste ich dann bei der nächsten Steuererklärung ankreuzen, damit das ganze überhaupt zum Tragen kommt?

        Ein Zwischen-Danke für Eure Unterstützung! :-)

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          #5
          AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

          Zitat von peter581 Beitrag anzeigen
          ich habe vor allem die freiwillige Krankenversicherung und die Semesterbeiträge (inkl. je 500 Euro Zweitstudiengebühr) eingetragen...
          Leider hast du die Systematik nicht verstanden.

          Einkünfte: Bruttoentgelt minus Werbungskosten

          zu versteuerndes Einkommen: Einfünfte minus Sonderausgaben

          Verlust: negative Einkünfte

          Krankenversicherung etc. sind Sonderausgaben und sind für einen Verlust daher irrelevant. Bei den Semesterbeiträgen bleibt die Frage, ob du sie als Werbungskosten (Anlage N) oder Sonderausgaben (Ausbildungeskosten im Hauptvordruck) abgesetzt hast.

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            #6
            AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

            Na gut dass ich gefragt habe ;-)
            ...wo ich die Semesterbeiträge eingetragen habe: das werde ich überprüfen, ich vermute aber fast mal, als Ausbildungskosten...
            Ich melde mich heute abend noch mal und weiß es dann genauer - bitte danach noch mal helfen, vielen Dank! :-)

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              #7
              AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

              Sooo, hab es jetzt geprüft.
              Man möge mir meine eigene Unkenntnis verzeihen, ich habe tatsächlich für jedes Jahr einen extra Bescheid, jedesmal ordentlich aufsummiert vom letzten Mal. Insgesamt Stand 2016 bei rund 5600 Euro.
              Das mit dem Verlustvortrag hat also funktioniert.

              Bleibt also doch nur meine Frage, wie ich das dann beim nächsten Mal korrekt "einlöse". Ist zwar noch ein Weilchen hin, aber bitte helft mir trotzdem jetzt schon mal, dass ich da nix falsch mache, vielen Dank! :-)
              ...sicherlich nicht noch mal "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" ankreuzen, wohl eher bei ca. Zeile 80 auf dem Hauptvordruck "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag..."?

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                #8
                AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                Eigentlich musst du gar nichts machen, selbst Zeile 80 muss nicht zwingend, darf aber natürlich angekreuzt werden! Das Finanzamt verrechnet den Verlustvortrag von Amts wegen mit deinen positiven Einkünften im Jahr 2017.

                Du kannst natürlich das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung ausfüllen. Dann siehst du in der Vorausberechnung, wie sich der angesammelte Verlustvortrag steuerlich auswirkt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                  Vielen lieben Dank!! :-)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Eigentlich musst du gar nichts machen, selbst Zeile 80 muss nicht zwingend, darf aber natürlich angekreuzt werden! Das Finanzamt verrechnet den Verlustvortrag von Amts wegen mit deinen positiven Einkünften im Jahr 2017.

                    Du kannst natürlich das Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung ausfüllen. Dann siehst du in der Vorausberechnung, wie sich der angesammelte Verlustvortrag steuerlich auswirkt.
                    Hallo Charlie24,

                    können die Verlustvorträge über mehrer Jahre "eingelöst" werden?

                    Ich habe es ähnlich wie der Thread-Ersteller mit meinem Studium gemacht und eine Summe von ca. 4500€ an Verlustvorträgen anerkannt bekommen.
                    Im November 2016 habe ich angefangen zu arbeiten und habe somit im ersten Berufsjahr kaum Steuern eingezahlt.
                    Durch einen langen Arbeitsweg sind auch meine Werbungskosten sehr hoch ausgefallen, sodass der Verlustvortrag gar nicht mehr in Gewicht fallen konnte.

                    Der Betrag in Höhe von 4500€ wurde beim 2016er Bescheid natürlich automatisch in die Bilanz miteinbezogen, dies bewirkte jedoch keine Änderung an dem Betrag der rückgezahlten Steuern.
                    Diesen Betrag hätte ich allein durch die Werbungskosten/Fahrtkosten auch bekommen (wurde auch so in ELster angezeigt).
                    Der Betrag in Höhe von 4500€ resultierend aus den Verlustvorträgen wurde jedoch in 2016 gleich auf 0€ gesetzt, sodass der Betrag komplett weg ist und ich jetzt überhaupt nicht verstehe, wozu ich den Verlustvortrag überhaupt gemacht habe. Ist am Ende eh nix bei rumgekommen.

                    Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                      Natürlich wird der Verlustvortrag angerechnet, sobald positive Einkünfte da sind. Egal ob Elster oder nicht!

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                        Zitat von nighmare Beitrag anzeigen
                        Hallo Charlie24,

                        können die Verlustvorträge über mehrer Jahre "eingelöst" werden?

                        Ich habe es ähnlich wie der Thread-Ersteller mit meinem Studium gemacht und eine Summe von ca. 4500€ an Verlustvorträgen anerkannt bekommen.
                        Im November 2016 habe ich angefangen zu arbeiten und habe somit im ersten Berufsjahr kaum Steuern eingezahlt.
                        Durch einen langen Arbeitsweg sind auch meine Werbungskosten sehr hoch ausgefallen, sodass der Verlustvortrag gar nicht mehr in Gewicht fallen konnte.

                        Der Betrag in Höhe von 4500€ wurde beim 2016er Bescheid natürlich automatisch in die Bilanz miteinbezogen, dies bewirkte jedoch keine Änderung an dem Betrag der rückgezahlten Steuern.
                        Diesen Betrag hätte ich allein durch die Werbungskosten/Fahrtkosten auch bekommen (wurde auch so in ELster angezeigt).
                        Der Betrag in Höhe von 4500€ resultierend aus den Verlustvorträgen wurde jedoch in 2016 gleich auf 0€ gesetzt, sodass der Betrag komplett weg ist und ich jetzt überhaupt nicht verstehe, wozu ich den Verlustvortrag überhaupt gemacht habe. Ist am Ende eh nix bei rumgekommen.

                        Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
                        Hallo,

                        du hast es erkannt der Verlustvortrag ist verpufft.
                        Hättest du im Januar 2017 begonnen zu arbeiten, wäre nichts verpufft.Ist leider so.

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Natürlich wird der Verlustvortrag angerechnet, sobald positive Einkünfte da sind. Egal ob Elster oder nicht!
                          Was wenn die positiven Einkünfte noch gar nicht so hoch waren, um den ganzen Verlustvortrag "einzulösen"?
                          Man kann ja auch nicht mehr an Steuer zurück bekommen, als man eingezahlt hat. Vor allem wie schon erwähnt sind die Werbungskosten durch die Fahrkosten sehr hoch ausgefallen.

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                            #14
                            AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                            Zitat von nighmare Beitrag anzeigen
                            können die Verlustvorträge über mehrer Jahre "eingelöst" werden?
                            Der Verlustvortrag wird verrechnet, sobald positive Einkünfte vorhanden sind, solange, bis er alle ist. Dabei ist egal, ob sich ein steuerlicher Vorteil ergibt. Es gibt keine Möglichkeit, den Verlustvortrag nur teilweise mit den Einkünften zu verrechnen.

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                              #15
                              AW: Verlustvortrag für mehrere Jahre richtig anwenden

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              du hast es erkannt der Verlustvortrag ist verpufft.
                              Hättest du im Januar 2017 begonnen zu arbeiten, wäre nichts verpufft.Ist leider so.

                              Gruß FIGUL
                              Das ist jetzt nicht wahr, oder? Wieso kann man es sich denn nicht aussuchen, in welchem Jahr man die Kosten "einlöst"?

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