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Dürfte eigentlich keiner eine haben, da es eine Lohnsteuererklärung nicht gibt und nie gegeben hat. Du meinst wahrscheinlich eine Einkommensteuererklärung. Wenn Du zur Abgabe verpflichtet bist, hast Du ggf. 7 Jahre Zeit, allerdings gibt es ggf. Verspätungszuschläge, da die Abgabefrist ja der 31.05. des Folgejahres war. Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet warst, hast Du 4 Jahre Zeit. Unabhängig davon stellt sich natürlich die Frage, was Deine Frage mit Elster zu tun hat ...
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Da diese Frage meist von Personen kommt, welche einen Verlustvortrag erwirken möchten noch eine kleine Ergänzung:
Der Antrag auf Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes ist rückwirkend für 7 Jahre möglich. Sofern für die Verlustentstehungsjahre bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide vorliegen sind allerdings die darin enthaltenen Besteuerungsgrundlagen bindend.
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