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Finanzamt zahlt Zinsen für Erstattungen

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    Finanzamt zahlt Zinsen für Erstattungen

    Liebe Community,

    habt ihr schon mal davon gehört?
    Ich habe hier schon nach dem Thema gesucht aber nichts dazu gefunden.

    Hier ein sehr interessanter Artikel dazu:
    http://www.handelsblatt.com/finanzen.../12996070.html

    Auf der 2. Seite reden sie vom Risiko...der Verspätungszuschlag liegt bei 10% der festgesetzten Steuer. Damit ist die Einkommensteuer gemeint oder die Erstattung bzw. Forderung?
    Ich habe bisher alles freiweillig abgegeben. Erst jetzt habe ich für 2016 eine Aufforderung bekommen wegen Elternzeit. Aber ich würde was erstattet bekommen.
    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von Starlight283; 17.08.2017, 22:22.

    #2
    AW: Finanzamt zahlt Zinsen für Erstattungen

    Erst jetzt habe ich für 2016 eine Aufforderung bekommen wegen Elternzeit. Aber ich würde was erstattet bekommen.
    Deswegen allein kriegst du aber noch keine Erstattungszinsen! Die Fristen zur Abgabe stehen doch auch in der Aufforderung. Außerdem bist du wegen des Elterngeldbezugs nun mal erklärungspflichtig.

    Und 10% Verspätungszuschlag zu 6% Erstattungszinsen rechen sich doch nicht wirklich? Auf Erstattungszinsen müssen dann ggf. 25% Kapitalertragsteuer plus Soli bezahlt werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Finanzamt zahlt Zinsen für Erstattungen

      Der Steuerbescheid müsste nach dem 31.März 2018 kommen,
      dann gibt es erst Kohle.
      Das ist noch eine lange Zeit.

      - - - Aktualisiert - - -

      Die 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli werden erst dann fällig, wenn der Freibetrag überschritten wird.

      Kommentar


        #4
        AW: Finanzamt zahlt Zinsen für Erstattungen

        hihi...

        ich würde 2014 wohl ganz wenig zurückbekommen. Aber 2015 würde ich durch Verrechnung der Verluste in der KAP um die 3000 erhalten....in 2015 war ich auch nicht erklärungspflichtig....außer daß ich die früher immer von mir aus gemacht habe....manche sagen, daß man sich damit selbst verpflichtet hätte??

        Kommentar


          #5
          AW: Finanzamt zahlt Zinsen für Erstattungen

          Zitat von Starlight283 Beitrag anzeigen
          hihi...

          ich würde 2014 wohl ganz wenig zurückbekommen. Aber 2015 würde ich durch Verrechnung der Verluste in der KAP um die 3000 erhalten....in 2015 war ich auch nicht erklärungspflichtig....außer daß ich die früher immer von mir aus gemacht habe....manche sagen, daß man sich damit selbst verpflichtet hätte??
          Es gibt keine Selbstverpflichtung! Entweder man ist erklärungspflichtig oder nicht!

          https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

          Die 3.000 allein aus der Verlustverrechnung KAP erscheinen mir nach den Zahlenangaben in deinen anderen Beiträge im Übrigen sehr hoch gegriffen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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