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Abfindung Bruttoarbeitslohn

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    Abfindung Bruttoarbeitslohn

    Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Es geht um den Steuerbescheid aus 2016. Ich habe in diesem Jahr 20.900 Euro verdient und eine Abfindung in Höhe von 22.500 Euro erhalten.
    Im Steuerbescheid wird beides zusammengerechnet als Bruttoarbeitslohn, obwohl die Abfindung vom Arbeitgeber in der richtigen Zeile für mehrere Jahre eingetragen wurde.
    Die Dame am Telefon war aber echt unfreundlich, als ich c ihr sagte, dass ich letztes Jahr dasselbe Problem hatte und der damalige Mitarbeiter aber direkt zugab, dass das ein Fehler vom FA sei. Die Dame sagte, ich könne ja Einspruch einlegen, aber der würde nichts bringen.

    #2
    AW: Abfindung Bruttoarbeitslohn

    Die Dame sagte, ich könne ja Einspruch einlegen, aber der würde nichts bringen.
    Dann musst du das tun, da können wir dir im Forum nicht weiter helfen. Wir machen hier keine Steuerberatung, das wäre auch nicht zulässig.

    Ob die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG vorliegen, können nur das Finanzamt oder du selbst beurteilen.

    Zu solchen Abfindungen sollten immer Belege eingereicht werden!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung Bruttoarbeitslohn

      Dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wird nicht kt.
      Meine Frage ist, ob beide Summen als Bruttoarbeitslohn im Bescheid zusammengerechnet werden dürfen.

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        #4
        AW: Abfindung Bruttoarbeitslohn

        Du siehst doch aus dem Bescheid, ob die Abfindung ermäßigt besteuert wurde oder nicht. Nur darauf kommt es an, doch nicht darauf, ob beim Brutto addiert wurde!

        Was bitte heißt kt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abfindung Bruttoarbeitslohn

          Der Bruttoarbeitslohn wird immer zusammengerechnet. Ob eine ermäßigte Besteuerung erfolgte siehst du erst am Ende des Bescheides.

          Da müsste dann zwei Steuerbeträge ausgewiesen sein: 1x nach Grund- bzw. Splittingtarif und 1x nach § 34 EStG
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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