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    allgemeine Fragen

    Hallo,

    habe ein paar allgemeine Fragen zu meiner Steuererklärung. Zunächst einmal, ich hatte nach meiner Ausbildung im Angestelltenverhältnis über einen Lohnsteuerverein meine Steuererklärung machen lassen von 2010 bis 2012.
    Da ich seitdem keine mehr gemacht hatte würde dies nun gerne nachträglich für ab 2013 machen. Zudem seit Septembember 2016 bin ich hauptberuflich Student und arbeite aber noch nebenher (recht viel ca. 600 bis 800€ pro Monat) als Werksstudent.

    Habe nun für die Einkommensteuererklärung für 2013 bis 2015 den Hauptvordruck, Anlage N und AV nach besten Wissen und Gewissen ausgefüllt und habe aber noch Fragen:
    1.) Da ich nie zur Abgabe verpflichtet war geht das mit der nachträglichen Abgabe für die letzten 4 Jahre, oder?
    2.) Wenn ich meine Steuernummer von den früheren Steuererklärungen eingebe akzeptiert er diese in Elsterformular nur in Komination mit dem damaligen Wohnort. Das hat so schon seine Richtigkeit, dass ich an der Stelle nicht meinen jetzigen angeben kann oder muss ich eine neue beantragen?
    3.) Welche Angaben sind in der Anlage AV (in meinem Fall für eine Riester Rente) zu machen? Habe die Hauptangaben Zeile 4 bis 8 ausgefüllt und dann Begünstigung ein Häckchen gesetzt und unter Beitragspflichtige Einnahmen ist der Bruttolohn des Vorjahres anzugeben und den Rest frei -ist das so richtig?
    4.) Für 2016 war ich noch 9 Monate im Angestellten Verhältnis und seitdem Student. Überlicherweise können Studenten ja Ihre Aufwendungen als Verlustvortrag vor sich herschieben. Wie fülle ich das denn jetzt die Steuererklärung aus, wenn ich in dem Jahr noch gearbeitet habe und weiterhin als Werksstudent arbeite? Für 2016 habe ich eine 2 seitige Lohnsteuererklärung, einmal als regulärer Angestellter und einmal für die Zeit als Werksstudent, wobei ich mich wundere, dass für letzteres auch Positionen von meinem Arbeitgeber aufgeführt sind zur gesetzlicher Rentenversicherung, sowie Beiträge zur Krankenversicherung (da ich mich ja für die Krankenversicherung selbst versichern musste (da über 30). Gehört das so?
    Jetzt weiß ich nicht so recht wie ich die Steuererklärung für ab 2016 und in Zukunft 2017 angehen soll und wäre da für Tipps zur Vorgehensweise sehr danbar.

    #2
    AW: allgemeine Fragen

    Zu 1.) Ja, das Jahr 2013 muss aber bis Ende 2017 auch wirklich eingereicht sein.

    Zu 2.) Du musst deinen aktuellen Wohnort angeben kann und eine neue Steuernummer beantragen!

    Zu 3.) Die Angaben in der Anlage AV müssten passen.

    Zu 4.) Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, es zählen die Einkünfte eines Jahres, deshalb wirst du 2016 sicher keinen Verlust machen.
    Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst du die Kosten des Studiums als Werbungskosten in der Anlage N erklären. Damit das etwas bringt,
    müssen deine Werbungskosten im Jahr insgesamt über 1.000 € liegen.

    Das mit den Beiträgen zur Krankenversicherung solltest du mit deinem AG bzw. der Krankenkasse klären, mit Steuern hat das nichts zu tun.

    Zu deiner Steuererklärung gehört zwingend auch noch die Anlage Vorsorgeaufwand!

    Steuertipps bekommst du im Forum nicht! Steuerberatung wäre auch nicht zulässig!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.08.2017, 19:37.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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