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Fotos statt Quittungen behalten?

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    Fotos statt Quittungen behalten?

    Hallo,

    ich hatte vor kurzer Zeit mal gelesen, dass es ausreicht Fotos von Quittungen zu behalten, zumindest was das Finanzamt betrifft. Leider kann ich dazu keine Bestättigung finden. Weiß jemand von euch, ob das stimmt?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Fotos statt Quittungen behalten?

    Es gibt Regeln zum Thema Belege:

    https://www.elster.de/eportal/infoseite/flyer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fotos statt Quittungen behalten?

      Hallo,

      danke für die Antwort. Leider steht dort nur, wann man welche Belege einzureichen hat (und vor allem wann nicht), nicht jedoch, in welcher Form man die Belege aufbewahren darf. Genau darauf zielt meine Frage jedoch ab.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Fotos statt Quittungen behalten?

        Hallo Scoon,

        das hat jetzt ja nicht mehr viel mit Elster zu tun, aber warum sollte man Rechnungen die man erhält und eh ein paar Jahre aufbewahren sollte im allgemeinen, dann extra Fotos bzw. Kopien fürs Finanzamt aufbewahren, wegen mir elektronisch abgespeichert.

        Kommst du nicht besser, wenn irgendwann das Finanzamt dich auffordert einen Beleg einzureichen, den dann zu scannen oder zu kopieren und dem Finanzamt hinzuschicken.

        Tschüß

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          #5
          AW: Fotos statt Quittungen behalten?

          Hallo holzgoe,

          vielleicht ist es das falsche Forum, da war ich mir unsicher, aber ja, es ist eine eher allgemeine Frage zur Steuer. Mein Punkt ist der, dass ich nicht zusätzlich Fotos aufbewahren möchte, sondern gerne die Quittungsordner über Bord werfen möchte und dafür die Fotos als Belege behalte. Diese sind platzsparender und wesentlich schneller geordnet. Ich hatte mal gehört, dass dies mittlerweile möglich sei.

          Viele Grüße

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            #6
            AW: Fotos statt Quittungen behalten?

            Du solltest dich ggf. mal zu den Themen § 147 Abgabenordnung und elektronische Belegaufbewahrung in der Buchführung informieren.

            Manche Belege z.B. Steuerbescheinigungen werden aber definitiv nur im Original anerkannt, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Fotos statt Quittungen behalten?

              Für bestimmte Belege besteht sogar eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht!?
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Fotos statt Quittungen behalten?

                Gilt nicht für Privatleute.

                Für Unternehmen gilt unter Umständen sogar eine 30-jährige Aufbewahrungspflicht (allerdings nicht aus steuerlichen Gründen).

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                  #9
                  AW: Fotos statt Quittungen behalten?

                  Hallo,

                  dem TE Scoon ging es eigentlich nur um die steuerliche Pflicht der Aufbewahrung und nicht unbedingt, um die Zeitdauer sondern die Art der Vorhaltung.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Fotos statt Quittungen behalten?

                    Bezüglich der Art der Vorhaltung von Belegen sollte m.E. einfach mal überlegt werden, dass eine Kaufquittung beispielsweise eines PC durch Fotografieren oder Scannen unendlich oft vermehrt und an Interessierte verteilt werden kann - was bei einem Originalbeleg nicht der Fall ist.

                    Mit der Erstellung einer Steuererklärung, sprich: ELSTER, hat dies nur am Rande zu tun, nämlich insofern, dass auf diese Weise auch nicht selbst getätigte Ausgaben (illegalerweise) als Werbungskosten ins jeweilige Formular eingetragen und sich damit Steuervorteile erschlichen werden können.

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                      #11
                      AW: Fotos statt Quittungen behalten?

                      Darum wurden die Belege teilweise auch abgestempelt.

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