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ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

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    ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur Erklärung 2016, vorab aber die Rahmenbedingungen:

    - verheiratet, Steuerklasse 3 (ich) und 5 (meine Frau).
    - zwei Söhne meiner Frau; der ältere geboren 1993 ohne erste Ausbildung (Hauptschulabschluss), schwerbehindert. Der Jüngere 2001 geboren und in 2016 noch schulpflichtig.
    - für beide Söhne bekomme ich das Kindergeld und die entsprechende Stufe im Familienzuschlag (ö. D.)
    - ich habe 2,0 Kinder auf meiner Lohnsteuerkarte, da der Vater keinen Unterhalt zahlt.

    Wenn noch Angaben fehlen sollten, bitte ich um Info. Dann trage ich das nach.

    Ich habe nun in ELSTER die Erklärung 2016 gefertigt, alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. ELSTER hat mir in der Berechnung den Hinweis gegeben, dass auf Grund meiner Angaben für das jüngere der beiden Kinder der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde.

    Das Kindergeld habe ich in der Höhe wie erhalten für beide angegeben.

    Nun erhalte ich den Steuerbescheid und da steht drin, dass das Finanzamt nach deren Prüfung lediglich das Kindergeld berücksichtigt, weil nach deren Prüfung damit das Existenzminimum der Kinder steuerlich freigestellt ist. Ich vermute, dahinter steckt die sog. Günstigerprüfung. Soweit ich das verstanden habe, kann es auch nur eine Variante geben: Kindergeld ODER Freibeträge. Korrekt?

    Mir wurde nicht mitgeteilt, ob oder was ich u. U. falsch angegeben hätte.

    Meine Frage ist nun:
    Warum hat ELSTER dennoch einen halben Kinderfreibetrag berücksichtigt?

    #2
    AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

    Hallo Oldwood64,

    was hast du denn in der Anlage Kind eingetragen -> beim Kindergeld wird ja der Anspruch eingetragen also nicht 2280 Euro sondern nur 1140 Euro und hast du auf Seite 2 ab Zeile 38 ff etwas eingetragen ?

    Das ist richtig wie du vermutest -> die Günstigerprüfung wird für jedes Kind gesondert durchgeführt und es gibt entweder Kindergeld oder den Freibetrag in der steuerlichen Berücksichtigung.

    Tschüß

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      #3
      AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

      Hallo holzgoe,

      Danke für die schnelle Reaktion.

      Ich bin leider jetzt nicht zu Hause, meine aber, aus der Erinnerung, jeweils 2280 Euro eingetragen zu haben.

      Das werde ich heute Abend prüfen, ebenso zu "hast du auf Seite 2 ab Zeile 38 ff etwas eingetragen ?", da ich das jetzt nicht beantworten kann.

      Ich melde mich....

      Gruß
      Oldwood

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        #4
        AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

        - ich habe 2,0 Kinder auf meiner Lohnsteuerkarte, da der Vater keinen Unterhalt zahlt.
        Es gibt in solchen Fällen zwei Möglichkeiten, die hier schon öfter näher beschrieben wurden.

        Entweder die Übertragung per Anlage K auf den Stiefelternteil, also dich, oder die Geltendmachung des vollen Anspruchs durch die leibliche Mutter.

        Die notwendigen Einträge in der Anlage Kind unterscheiden sich allerdings!

        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post232684
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

          Hallo,

          wie versprochen, hier meine Rückmeldung.

          In der Anlage Kind habe ich bei beiden Söhnen (dummerweise?) je 2280 € angegeben. Nimmt das Finanzamt denn diese Zahl als gegeben hin, oder rechnen die mit den korrekten 1140 €? Ich kann im Moment die Folgen der höheren Angabe nicht nachvollziehen. Wie wirkt sich das aus, wenn das FA mit der angegebenen Zahl rechnet?

          Auf Seite 2 der Anlage habe ich jeweils das "X" in Zeile 38 und 43 gesetzt. Als Zeitraum der Haushaltsangehörigkeit 01.01. - 31.12.

          Edit:
          Bevor wir im Januar 2015 geheiratet haben, hatte meine Frau die 2,0 Kinder auf ihrer Lohnsteuerkarte. Mit der Heirat waren die bei ihr "verschwunden", weil, so das FA, in der Klasse 5 keine Kinder eingetragen werden. Danach wurden die 2,0 Kinder nach Vorsprache beim FA ohne Anlage K bei mir eingetragen. Hilft das hier weiter?

          Nochmals Edit:
          Ich habe jetzt noch mal eine neue Steuererklärung 2016 erstellt, nun aber mit der Angabe 1140 € in den Anlagen Kind und den "X" wie oben beschrieben.

          Und wieder schreibt ELSTER in der Berechnung "ab Freibeträge für das am 28.02.2001 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -4.944"

          Wie kann das sein????


          Benötigt ihr weitere Angaben?

          Gruß
          Oldwood
          Zuletzt geändert von Oldwood64; 21.08.2017, 20:40.

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            #6
            AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

            Bevor wir im Januar 2015 geheiratet haben, hatte meine Frau die 2,0 Kinder auf ihrer Lohnsteuerkarte.
            Dann hatte sie das früher schon beantragt, sonst wäre diese ELStAM-Eintragung bei ihr nicht erfolgt. Allerdings ist damit keine Übertragung auf dich als Stiefvater verbunden!

            Die lohnsteuerliche Behandlung hat für die Einkommensteuer eigentlich keine Bedeutung!

            Wenn ihr die Zusammenveranlagung gewählt habt, wäre das mit der Angabe des kompletten Kindergeldanspruchs auch richtig gewesen.

            Eigentlich sollte das Kreuz in Zeile 38 genügen! Beim Kindschaftsverhältnis müsste nach meiner Meinung der leibliche Vater eingetragen werden, es sei denn, er stimmt der Übertragung auf dich per Anlage K ausdrücklich zu.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

              Hallo,

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Dann hatte sie das früher schon beantragt, sonst wäre diese ELStAM-Eintragung bei ihr nicht erfolgt. Allerdings ist damit keine Übertragung auf dich als Stiefvater verbunden!
              Das ist mir klar. Fakt ist, die Freibeträge sind auf mich übertragen und auch in meinen ELSTAM-Daten eingetragen.

              Die lohnsteuerliche Behandlung hat für die Einkommensteuer eigentlich keine Bedeutung!
              Auch das ist mir bekannt.

              Wenn ihr die Zusammenveranlagung gewählt habt, wäre das mit der Angabe des kompletten Kindergeldanspruchs auch richtig gewesen.
              In der Tat, wir lassen uns zusammen veranlagen. In dem Fall habe ich also doch 2280 € KG anzugeben?

              Eigentlich sollte das Kreuz in Zeile 38 genügen! Beim Kindschaftsverhältnis müsste nach meiner Meinung der leibliche Vater eingetragen werden, es sei denn, er stimmt der Übertragung auf dich per Anlage K ausdrücklich zu.
              Eine Anlage K hat es, soweit mir bekannt, nie gegeben. Deshalb gebe ich den leiblichen Vater auch in der Anlage Kind mit an.

              Nach den Antworten hier, bin ich der Meinung alles korrekt angegeben und eingetragen zu haben.

              Für mich ist leider immer noch nicht die Frage beantwortet, warum ELSTER mit meinen Angaben für den Jüngeren trotz Kindergeld den (teilweisen) Kinderfreibetrag berücksichtigt, das FA jedoch nicht?!
              Das FA hat ja offensichtlich eine Günstigerprüfung durchgeführt und damit ja akzeptiert (entspricht ja auch meinen ELSTAM-Daten), dass ich die Freibeträge inne habe. Wie sonst sollte das FA zum Ergebnis kommen, dass der Erhalt des KG für uns günstiger ist?

              Kann ELSTER die Günstigerprüfung nicht korrekt ausführen?

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                #8
                AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

                Hallo Oldwood64,

                eine Variante wäre noch du legst mal die Steuerberechnung von Elsterformular neben den Bescheid vom Finanzamt und schaust, wo es die Abweichung gibt.

                2016 ist doch der Kinderfreibetrag 7248 Euro, mich wundert deine Angabe von 4944 Euro als Freibetrag für das am 28.02.2001 geborene Kind, das ist weder ein halber Kfb noch ein ganzer Kfb.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

                  Hallo,

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                  eine Variante wäre noch du legst mal die Steuerberechnung von Elsterformular neben den Bescheid vom Finanzamt und schaust, wo es die Abweichung gibt.
                  Werde ich heute Abend machen.

                  2016 ist doch der Kinderfreibetrag 7248 Euro, mich wundert deine Angabe von 4944 Euro als Freibetrag für das am 28.02.2001 geborene Kind, das ist weder ein halber Kfb noch ein ganzer Kfb.
                  Die 4944,- € sind nicht meine Angabe, dass habe ich gestern Abend aus der ELSTER-Steuerberechnung herauskopiert, die ich neu erstellt habe.

                  Deswegen frage ich ja so beharrlich, ob ELSTER die Günstigerprüfung nicht kann bzw. welcher Umstand auslöst, dass ELSTER meint, doch einen Kfb zu berücksichtigen (in welcher Höhe auch immer; das wäre dann u. U. eine andere Frage).

                  Gruß
                  Oldwood

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                    #10
                    AW: ELSTER setzt halben Kinderfreibetrag an, das Finanzamt aber nicht

                    Zitat von Oldwood64 Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Werde ich heute Abend machen.



                    Die 4944,- € sind nicht meine Angabe, dass habe ich gestern Abend aus der ELSTER-Steuerberechnung herauskopiert, die ich neu erstellt habe.

                    Deswegen frage ich ja so beharrlich, ob ELSTER die Günstigerprüfung nicht kann bzw. welcher Umstand auslöst, dass ELSTER meint, doch einen Kfb zu berücksichtigen (in welcher Höhe auch immer; das wäre dann u. U. eine andere Frage).

                    Gruß
                    Oldwood

                    Die 4.944 Euro ergeben sich aus einem halben Kinderfreibetrag und einem ganzen Betreuungsfreibetrag. Dies wäre richtig, wenn kein Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrages jedoch ein Antrag auf den vollen Betreuungsfreibetrag gestellt werden soll. Die Gewährung des vollen oder halben Kinder- bzw. Betreuungsfreibetrags kann und ist getrennt zu betrachten. Für die Günstigerprüfung ist aber die Summe der Freibeträge gegen die Höhe des Kindergeldanspruchs zu prüfen, wobei sich die Frage ob das halbe oder volle Kindergeld nur danach bestimmt, ob der volle oder der halbe Kinderfreibetrag beantragt werden soll.

                    Wird nur der halbe Kinder- aber der volle Betreuungsfreibetrag beantragt, ist nur das halbe Kindergeld einzutragen. Wird der volle Kinder- und der volle Betreuungsfreibetrag beantragt, ist auch das volle Kindergeld einzutragen. Dies wird verschiedene Ergebnisse bei der Günstigerprüfung nach sich ziehen und die Abweichung des Bescheides zur Selbstberechnung erklären.

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