Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Erklärung 2016, vorab aber die Rahmenbedingungen:
- verheiratet, Steuerklasse 3 (ich) und 5 (meine Frau).
- zwei Söhne meiner Frau; der ältere geboren 1993 ohne erste Ausbildung (Hauptschulabschluss), schwerbehindert. Der Jüngere 2001 geboren und in 2016 noch schulpflichtig.
- für beide Söhne bekomme ich das Kindergeld und die entsprechende Stufe im Familienzuschlag (ö. D.)
- ich habe 2,0 Kinder auf meiner Lohnsteuerkarte, da der Vater keinen Unterhalt zahlt.
Wenn noch Angaben fehlen sollten, bitte ich um Info. Dann trage ich das nach.
Ich habe nun in ELSTER die Erklärung 2016 gefertigt, alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. ELSTER hat mir in der Berechnung den Hinweis gegeben, dass auf Grund meiner Angaben für das jüngere der beiden Kinder der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde.
Das Kindergeld habe ich in der Höhe wie erhalten für beide angegeben.
Nun erhalte ich den Steuerbescheid und da steht drin, dass das Finanzamt nach deren Prüfung lediglich das Kindergeld berücksichtigt, weil nach deren Prüfung damit das Existenzminimum der Kinder steuerlich freigestellt ist. Ich vermute, dahinter steckt die sog. Günstigerprüfung. Soweit ich das verstanden habe, kann es auch nur eine Variante geben: Kindergeld ODER Freibeträge. Korrekt?
Mir wurde nicht mitgeteilt, ob oder was ich u. U. falsch angegeben hätte.
Meine Frage ist nun:
Warum hat ELSTER dennoch einen halben Kinderfreibetrag berücksichtigt?
ich habe eine Frage zur Erklärung 2016, vorab aber die Rahmenbedingungen:
- verheiratet, Steuerklasse 3 (ich) und 5 (meine Frau).
- zwei Söhne meiner Frau; der ältere geboren 1993 ohne erste Ausbildung (Hauptschulabschluss), schwerbehindert. Der Jüngere 2001 geboren und in 2016 noch schulpflichtig.
- für beide Söhne bekomme ich das Kindergeld und die entsprechende Stufe im Familienzuschlag (ö. D.)
- ich habe 2,0 Kinder auf meiner Lohnsteuerkarte, da der Vater keinen Unterhalt zahlt.
Wenn noch Angaben fehlen sollten, bitte ich um Info. Dann trage ich das nach.
Ich habe nun in ELSTER die Erklärung 2016 gefertigt, alles nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. ELSTER hat mir in der Berechnung den Hinweis gegeben, dass auf Grund meiner Angaben für das jüngere der beiden Kinder der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde.
Das Kindergeld habe ich in der Höhe wie erhalten für beide angegeben.
Nun erhalte ich den Steuerbescheid und da steht drin, dass das Finanzamt nach deren Prüfung lediglich das Kindergeld berücksichtigt, weil nach deren Prüfung damit das Existenzminimum der Kinder steuerlich freigestellt ist. Ich vermute, dahinter steckt die sog. Günstigerprüfung. Soweit ich das verstanden habe, kann es auch nur eine Variante geben: Kindergeld ODER Freibeträge. Korrekt?
Mir wurde nicht mitgeteilt, ob oder was ich u. U. falsch angegeben hätte.
Meine Frage ist nun:
Warum hat ELSTER dennoch einen halben Kinderfreibetrag berücksichtigt?
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