Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

"gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

    Guten Abend,
    vermutlich ist die Frage mehr als naiv, denn unter der Suche "Kap gemeinsame Veranlagung" habe ich nichts gefunden.

    Wir, Ehepaar, machen gemeinsame Steuererklärung.
    Zu KAP: Wir haben bei 2 Banken Geldanlagen. Müssen die von den Banken ausgestellten Steuerbescheide bei Mann + Frau aufgeteilt werden? Also jeder mit halbem Kapitalertrag, Freibetrag, ... von jeder Bank?
    Oder genügt es, wenn nur der Mann alle (ganzen) Einträge übernimmt und bei Frau keine KAP Einträge erfolgen.

    Danke, Ralph

    #2
    AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

    Kommt drauf an auf wen die Steuerbescheinigungen lauten.

    Kommentar


      #3
      AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Kommt drauf an auf wen die Steuerbescheinigungen lauten.
      Die Steuererklärung hat 1 Steuernummer.
      Unter "Steuerpflichtige Person" steht meine Steuernummer, gefolgt mit meinen Daten.
      Darunter unter "Nur bei Zusammenveranlagung Ehefrau" steht ihre Identifikationsnummer etc...

      Natürlich alles von mir so eingetragen.
      Genügt das für Ihre Antwort?

      Kommentar


        #4
        AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

        Hallo,
        die Bank stellt keine Steuerbescheide aus, nur Steuerbescheinigungen.
        Das war von L. E. Fant gemeint.
        Darauf sollte der Inhaber der Einlage aufgeführt sein.
        Entweder Mann oder Frau oder evtl. beide.
        Und nur der Benannte hat die Kapitaleinkünfte zu erklären.
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

        Kommentar


          #5
          AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

          Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
          Hallo,
          die Bank stellt keine Steuerbescheide aus, nur Steuerbescheinigungen.
          Das war von L. E. Fant gemeint.
          Darauf sollte der Inhaber der Einlage aufgeführt sein.
          Entweder Mann oder Frau oder evtl. beide.
          Und nur der Benannte hat die Kapitaleinkünfte zu erklären.
          "Und nur der Benannte ..." Das wusste ich nicht.
          a)Wenn beide angesprochen werden "Steuerbescheinigung für Herrn und Frau xx zz, yy zz", ist dann also für JEDEN in der KAP ein Datensatz mit halbem Kapitalertrag, etc auszufüllen?
          b)Und wenn da nur ich angesprochen werde, dann trage ich offenbar nur bei mir ein, mit dem ganzen Kapitalertrag, etc. Was ist dann aber mit der gemeinsamen Veranlagung?

          Beides kommt bei uns vor.

          Schon mal vielen Dank für die schnellen Hilfen zu so später Stunde!
          Ralph

          Kommentar


            #6
            AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

            Du befindest Dich hier im Unter-

            Forum: Allgemein und Projekt
            Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt.
            Das ist vielleicht ein bisschen zu allgemein.

            Verrate bitte mal welche Elster-Anwendung Du verwendest, und warum Du die Anlage KAP ausfüllst.

            Kommentar


              #7
              AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

              Zitat von RaMi Beitrag anzeigen
              a)Wenn beide angesprochen werden Steuerbescheinigung für Herrn und Frau xx zz, yy zz, ist dann also für JEDEN in der KAP ein Datensatz mit halbem Kapitalertrag, etc auszufüllen?
              Genau. Wenn die Bank in der Bescheinigung die Erträge BEIDEN Ehegatten zuordnen muss jeder auf seiner Anlage KAP jeweils die Hälfte angeben.

              Zitat von RaMi Beitrag anzeigen
              b)Und wenn da nur ich angesprochen werde, dann trage ich offenbar nur bei mir ein, mit dem ganzen Kapitalertrag, etc.
              Richtig.

              Zitat von RaMi Beitrag anzeigen
              Was ist dann aber mit der gemeinsamen Veranlagung?
              Was soll dabei sein? Auch bei einer Zusammenveranlagung muss für jeden Ehegatten eine eigene Anlage KAP ausgefüllt werden. Ausgehend von den beiden vorhergehenden Aussagen steht in einer dann nur die Hälfte der Erträge von Bank A und in der anderen die Summen aus der Hälfte der Erträge von Bank A und der gesamten Erträge bei Bank B.

              Kommentar


                #8
                AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Du befindest Dich hier im Unter-



                Das ist vielleicht ein bisschen zu allgemein.

                Verrate bitte mal welche Elster-Anwendung Du verwendest, und warum Du die Anlage KAP ausfüllst.
                > welche Elster-Anwendung
                ElsterFormular, Version 18.6, Berechnung 18.5.0.2, Revision 23326

                > warum Du die Anlage KAP
                Weil ich bei 2 Banken Zinseinkommen habe. Ist das dann nicht zwingend?

                - - - Aktualisiert - - -

                ...und nochmal Dank für die Hilfe.
                Gruß Ralph

                Kommentar


                  #9
                  AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Verrate bitte mal welche Elster-Anwendung Du verwendest
                  - ist doch für die gestellte Frage völlig egal und daher in Allgemein gut aufgehoben.


                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  und warum Du die Anlage KAP ausfüllst.
                  - kann uns völlig egal sein und ist Sache des TE.

                  Fakt ist, es wurde eine Anlage KAP ausgefüllt und er TE hat damit ein Problem. Ob eine Anlage KAP überhaupt nötig oder sinnvoll ist, kann man ohne Kenntnis des Gesamtfalles und einer durchgeführten Günstigerprüfung gar nicht wissen. Dies ist dann aber auch kein ELSTER Problem.

                  Ich wollte mit meinem Posting niemanden persönlich angreifen, auch nicht das zitierte Rüsseltier. Ich finde es aber immer wieder befremdlich, wenn stur nach bestimmten Informationen gefragt wird, welche für das geschilderte Problem völlig unbedeutend sind. Richtig seltsam wird es dann, wenn der TE diese Infos nicht liefert und dafür von anderen Foren-Usern runtergeputzt wird.
                  Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 24.08.2017, 07:46.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: "gemeinsame Veranlagung" halbe/halbe eintragen?

                    Zitat von RaMi Beitrag anzeigen
                    Weil ich bei 2 Banken Zinseinkommen habe. Ist das dann nicht zwingend?
                    Nein, isses nicht. Aber laut Beamtenschweiß geht mich das sowieso nix an.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X